Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

General Terms and Conditions (GTC)|


SERVICE POINT – Michael Koulen

  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation

  • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, einschließlich Web-Design

  • Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)

Angabe zum Dienstleister

Michael Koulen
Millstätter Str. 8c/20
9523 Villach
AT - Österreich

UID: ATU73429417

Nicht eingetragenes Einzelunternehmen (EPU)

Branding & Markenauftritt als SERVICE-POINT

– nachstehend “Unternehmensberater” und/oder “Michael Koulen” oder “MK“ genannt –

1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich

  1. Als Vertragssprache wird Deutsch vereinbart. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB genannt, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, welche zwischen dem Auftraggeber/Vertragspartner und dem Unternehmensberater Michael Koulen (MK) geschlossen werden. Die AGB sind ein integrierender Bestandteil von Werkverträgen, Projekt- oder Rahmenvereinbarungen, die eine fachliche Beratung von Auftraggebern durch den MK in den zum Berufsfeld der Unternehmensberater gehörigen Beratungsbereichen zum Gegenstand haben.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

  3. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Unternehmensberater (MK) ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Abweichenden Bedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Michael Koulen ist nicht verpflichtet, gegen die AGB des Kunden einen zusätzlichen Widerspruch einzulegen.

  4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  5. Die in Auftrag gegebenen Leistungen können Beratung, Konzeption, Programmierung, Hosting, Entwicklung von Marketing-Tools, IT-Services sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Märkten oder Messen umfassen.

  6. Für den Bereich des Web-Design gelten gesonderte Geschäftsbedingungen.

2. Umfang des Beratungsauftrages/Stellvertretung

  1. Die Leistungsbeschreibung auf unserer Webseite stellt nur eine Information zur Angebotseinholung durch den Interessenten dar. Diese stellen nur allgemeine Informationen dar und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Experten.

  2. Der Beratungsauftrag wird individuell vereinbart und umfasst ausschließlich die vereinbarten und schriftlich fixierten Leistungen. Der Auftrag umfasst die vereinbarte Beratung bzw. Betreuung des Auftragnehmers, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

  3. Maßgeblich ist die vertraglich zugesicherte Leistung, die individuell auf den Kunden abgestimmt wird. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Leistung, Beratung oder Aufklärung über den Umfang des Auftrags hinaus zu erbringen. Vorbehaltlich der Auftragsannahme seitens des Unternehmensberaters.

  4. Der Unternehmensberater MK ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung geeignete Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter oder Unternehmen) zu bedienen und sich bei der Durchführung des Auftrags durch einen Dritten (Bevollmächtigten) vertreten zu lassen. Die Bezahlung der Erfüllungsgehilfen/Kooperationspartner erfolgt ausschließlich durch den Unternehmensberater (MK) selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Erfüllungsgehilfen und dem Auftraggeber des Unternehmensberaters.

  5. Der Vertragspartner des Unternehmensberaters (MK) verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer gearteten Geschäftsbeziehungen zu den Erfüllungsgehilfen aufzunehmen, welche vom Unternehmensberater selbst angeboten werden.

  6. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die steuerliche oder rechtliche Beratung zu beauftragen.

  7. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts ist ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren. Sollte eine solche nicht getroffen worden sein, muss der Unternehmensberater ausschließlich österreichisches Recht berücksichtigen.

  8. Die in Auftrag gegebenen Leistungen können Beratung, Konzeption, Programmierung, Hosting, Web-Design, Entwicklung von Marketing-Tools, IT-Services sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Märkten oder Messen umfassen.

  9. MK schuldet bei IT- und Webprojekten die vertraglich vereinbarte Leistung, nicht jedoch das Erreichen bestimmter Marketing- oder Umsatzziele.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und diese per E-Mail oder per Onlinezugriff zu ermöglichen. Alle Dokumente sind in digitaler Form bereitzustellen. Für Buchhaltungsunterlagen gelten die gesetzlichen Vorschriften, und sie können, soweit zulässig, als PDF bereitgestellt oder gegebenenfalls im E-Rechnungsformat bereitgestellt werden.

  2. Bei Bedarf sorgt der Auftraggeber dafür, dass die räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen bei der Durchführung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes und dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten ermöglichen.

  3. Bei IT-, Web- oder Eventprojekten sorgt der Auftraggeber rechtzeitig für alle Inhalte, Zugänge, Räumlichkeiten und behördlichen Genehmigungen, die zur fristgerechten Durchführung erforderlich sind.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

5. Berichterstattung und Kommunikation

  1. Die Ergebnisse der Bearbeitung können mittels geeigneter Dokumente (PDF, Excel und Word) dargestellt oder alternativ über die Datenbank des Kunden bereitgestellt werden. Die endgültigen Dokumente sind ausschlaggebend, Entwürfe hingegen sind unverbindlich. Mündliche Erklärungen und Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Unternehmensberater (MK) nochmals schriftlich bestätigt wurden. Kommunikation wird per E-Mail abgewickelt. Erklärungen und Auskünfte, die außerhalb des erteilten Auftrags liegen, sind stets unverbindlich.

  2. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Bei Messengerdiensten wie WhatsApp und Co. bestehen Bedenken bezüglich des Datenschutz- und Sicherheitsstandards. Dem Kunden wird daher empfohlen, darauf zu verzichten.

  3. Der Unternehmensberater (MK) ist bei der Erbringung der Beratungsleistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

  4. Bei IT- oder Webleistungen können Zwischenergebnisse über gesicherte Online-Plattformen bereitgestellt werden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

  1. Das Urheberrecht verbleibt bei den jeweiligen Urhebern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die durch MK und dessen Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartner geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) nur für die vereinbarten Auftragszwecke Verwendung finden. Die Weitergabe von Informationen, Ergebnissen und Äußerungen jeglicher Art erfordert die schriftliche Genehmigung des Urhebers. Die Verantwortung von MK und seinen Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartnern wird ausdrücklich gegenüber Dritten ausgeschlossen, wenngleich auch eine Erlaubnis zur Weitergabe eines Werks erteilt wurde. Gilt ausdrücklich auch für Quellcodes, Skripte, Layouts, Event-Konzepte, Marketing-Tools, Datenbanken und Softwarelösungen.

  2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, berufliche Aussagen von MK und seinen Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartnern (Urhebern) zu Marketing oder anderen Zwecken zu veröffentlichen oder wiederzugeben, ohne zuvor die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Urhebers einzuholen. Ein Verstoß gegen § 6 der AGB gegen dessen Vorschrift berechtigt MK zur fristlosen Kündigung und Abrechnung aller beauftragten und bisher nicht abgeschlossenen Aufträge gemäß § 116 ABGB. Die Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, vornehmlich auf Unterlassung und/oder Schadenersatz, wird nicht berührt.

  3. Das Urheberrecht des Unternehmensberaters MK verbleibt auch nach erbrachter Leistung und Abgeltung bei MK.

7. Gewährleistung

  1. MK ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich erkannte Unrichtigkeiten und Unzulänglichkeiten zu korrigieren, die nachweislich auf von MK zu vertretende Fehler zurückzuführen sind, und diese auf der Grundlage des Wissensstandes und der Fachkenntnisse zur Leistungserbringung zu korrigieren. Bei Kenntnisnahme solcher, ist der Auftraggeber verpflichtet, MK hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dieser Gewährleistungszeitraum beträgt 6 Monate.

  2. Die Mängelbehebung erfolgt ausschließlich auf Basis der ursprünglich an MK übermittelten Daten, Kennzahlen und Dokumente sowie des im zugrundeliegenden Auftrag enthaltenen Umfangs.

  3. Bei Software- oder Webprojekten gelten die üblichen Prüf- und Abnahmefristen; kleinere Abweichungen, die den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

8. Haftung

  1. MK und seine Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartner handeln bei der Durchführung der Beratung gemäß den allgemein anerkannten Grundsätzen des Berufs für Unternehmensberatung und Informationstechnologie. Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarung. Die Haftung von MK ist begrenzt auf Schäden, die tatsächlich nachweisbar wurden und welche im Rahmen des Auftrags entstanden sind. Eine weitere Haftung für Zusatzleistungen, Hilfestellungen oder Ähnliches ist ausgeschlossen. Die Haftung der MK ist auf Fälle beschränkt, in denen ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf den eingetretenen Schaden vom Auftraggeber nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für die Verletzung von Verpflichtungen durch MK und beauftragte Dritte (Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartner). Die Beweislast trägt der Auftraggeber. Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen, spätestens jedoch 3 Monate nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.

  2. Für Datenverluste haftet MK nur, soweit der Auftraggeber ausreichende Datensicherungen nachweislich durchgeführt hat.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

  1. MK verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftrags erhält. Der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, die MK schriftlich von dieser zu befreien. MK ist berechtigt, Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit zu überlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die weitere Weitergabe MK untersagt. 

  2. Die Verschwiegenheitspflicht des Beraters (MK) und der beigezogenen Erfüllungsgehilfen /Kooperationspartner gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrags.  Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht, sind von der Verschwiegenheitsverpflichtung befreit.

  3. MK ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er bedient, entbunden. MK ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

  4. Bei IT- und Webprojekten werden personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO verarbeitet. Eine Datenverarbeitung außerhalb der EU/EWR erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.

10. Honorar

  1. Als Gegenleistung für die Erbringung ihrer Beratungs- und Dienstleistungen hat MK Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber. MK ist berechtigt, Zwischenabrechnungen vorzunehmen, die dem jeweiligen Fortschritt der Auftragsabwicklung entsprechen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung.

  2. Der Auftraggeber wird eine Rechnung ausstellen, die alle gesetzlich erforderlichen Merkmale aufweist. 

  3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch MK, durch den Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen. Sofern eine Anreißpauschale vereinbart wurde, ist der entsprechende Betrag abzurechnen. Bei Eventorganisation können Material- und Fremdkosten gesondert verrechnet werden.

  4. Leistungen, zu denen es keine vertraglichen Regelungen gibt, werden mit einem Stundensatz von EUR 225,00 erbracht, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vorbehaltlich, dass MK der Auftragsausführung zustimmt. 

  5. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werks aus Gründen, die aufseiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch MK. So behält MK den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses bisher nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

  6. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist MK von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

  1. MK ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch MK ausdrücklich einverstanden. Sofern eine UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) auf der Rechnung anzugeben ist, ist diese vom Kunden unaufgefordert zu übermitteln.

12. Dauer des Vertrages

  1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

  2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:

    1. Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

    2. wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder

    3. wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

  2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/ der Auftragnehmers:in zuständig.

14. Mediationsklausel

  1. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich, zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes einen eingetragenen Mediator (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens einen Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

  2. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.


Letzte Aktualisierung: April 2024