Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
General Terms and Conditions (GTC)
SERVICE POINT – Michael Koulen
Michael Koulen
Millstätter Str. 8c/20
9523 Villach
AT - Österreich
UID: ATU73429417
Nicht eingetragenes Einzelunternehmen (EPU)
Branding & Markenauftritt als SERVICE-POINT
Gewerbeinhaber: Michael Koulen
– nachstehend “Unternehmensberater” und/oder “Michael Koulen” oder “MK“ genannt –
1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich
1.1 B2B-Ausrichtung der Leistungen
Die Leistungen des Dienstleisters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, juristische Personen, Vereine, Körperschaften sowie sonstige Organisationen, die nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind. Die Angebote sind ausdrücklich nicht für Verbraucher (Privatpersonen) bestimmt.
Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber rechtsverbindlich, dass er die Leistung zu beruflichen bzw. geschäftlichen Zwecken bezieht und somit als B2B-Kunde gilt.
Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber rechtsverbindlich, dass er die Leistung zu beruflichen bzw. geschäftlichen Zwecken bezieht und somit als B2B‑Kunde gilt.
1.2 Behandlung von Endkunden, die sich als Unternehmer ausgeben
Gibt ein Auftraggeber gegenüber dem Dienstleister ausdrücklich an, die Leistung im Rahmen eines Unternehmens, Vereins, einer Organisation oder einer selbstständigen Tätigkeit zu beziehen, so wird der Auftraggeber verbindlich als Unternehmer (B2B) behandelt, selbst wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass die Unternehmereigenschaft tatsächlich nicht vorliegt.
Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Erklärung. Eine nachträgliche Berufung auf Verbraucherrechte (z. B. Widerrufsrecht, KSchG-Schutzbestimmungen) ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung gegenüber dem Dienstleister eine Unternehmereigenschaft erklärt oder den Anschein einer solchen erweckt hat. Die Leistungen des Dienstleisters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, juristische Personen, Personengesellschaften, Vereine sowie sonstige Organisationen, die nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind. Die Angebote des Dienstleisters richten sich ausdrücklich nicht an Verbraucher (B2C). Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die Leistung zu beruflichen bzw. geschäftlichen Zwecken bezieht.
1.3 Ausschluss fremder AGB
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Lieferanten oder externer Dienstleister werden nicht anerkannt, sofern der Dienstleister deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Lieferungen und Beratungen zwischen dem Dienstleister und Auftraggebern, Lieferanten, Kooperationspartnern oder Subunternehmern.
1.5 Tätigkeitsbereich gemäß GewO
Der Dienstleister handelt auf Grundlage der Gewerbeberechtigungen:
Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
(GISA 30789487)Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik inkl. Web-Design
(GISA 36896745)Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen
(GISA 35311638)
1.6 Ergänzende Bestimmungen
Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung und gehen diesen AGB im Zweifel vor.
2. Unternehmensberatung
2.1 Gewerbeberechtigung und gesetzliche Grundlage
Der Dienstleister erbringt Unternehmensberatung auf Grundlage der Gewerbeberechtigung gemäß § 94 Z 74 GewO 1994.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
betriebswirtschaftliche Beratung,
Unternehmensorganisation,
Prozessoptimierung,
digitale Geschäftsprozessgestaltung.
2.2 Unternehmensorganisation & Datenmanagement
Im Rahmen der Unternehmensorganisation werden organisatorische Strukturen geschaffen sowie Daten erfasst, strukturiert und in betriebliche Systeme oder Datenbanken eingepflegt. Diese Tätigkeiten sind Teil der gewerblichen Unternehmensorganisation.
2.3 Finanz- und Rechnungswesen (ohne Buchhaltung oder Steuerberatung)
Der Dienstleister darf organisatorische Leistungen im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens erbringen, einschließlich: -
Strukturierung und Organisation des Rechnungswesens,
Aufbau interner Reporting-Systeme,
Erstellung betriebswirtschaftlicher Statistiken und Auswertungen.
Abgrenzung zu steuerlicher Beratung
Nicht umfasst sind Tätigkeiten, die dem Buchhaltungsberufsgesetz (BiBuG) oder Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) vorbehalten sind.
Insbesondere ausgeschlossen:
laufende Buchhaltung,
Lohnverrechnung,
steuerliche Beratung,
steuerliche Vertretung.
Der Dienstleister erbringt keine Steuerberatung, Bilanzierung. Entsprechende Aufgaben sind ausschließlich befugten Berufsgruppen vorbehalten.
2.4 Bestätigung des Auftraggebers
Der Auftraggeber bestätigt, dass sämtliche Leistungen ausschließlich betrieblichen Zwecken dienen (B2B).
2.5 Umfang der gewerberechtlich zulässigen Beratung und Vertretung
Der Dienstleister erbringt seine Beratungs- und Vertretungsleistungen auf Grundlage der österreichischen Gewerbeberechtigung für Unternehmensberatung, einschließlich der Unternehmensorganisation (GISA 30789487). Diese Gewerbeberechtigung umfasst gemäß österreichischer Rechtslage, insbesondere folgende Tätigkeiten:
Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und Betriebsübergabe, einschließlich Analyse, Planung, Strukturierung und Begleitung der entsprechenden wirtschaftlichen Prozesse.
Sanierungs-, Restrukturierungs- und Insolvenzberatung, soweit diese wirtschaftlicher Natur ist und keine Tätigkeiten umfasst, die dem Berufsbild der Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder anderer reglementierter Berufe vorbehalten sind.
Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber:
Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern,
Banken, Versicherungen,
Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts,
sonstigen Institutionen, soweit diese Vertretung wirtschaftlicher, organisatorischer oder betriebswirtschaftlicher Natur ist.
Die Vertretungsbefugnis erfolgt im Rahmen des Unternehmensberatergewerbes gemäß § 8 Abs. 3 Rechtsanwaltsordnung (RAO), wonach jene Vertretungsrechte zulässig sind, die anderen reglementierten Gewerben ausdrücklich eingeräumt sind. Eine anwaltliche, notarielle oder steuerliche Vertretung erfolgt nicht.
Abgrenzung zu rechtlicher Beratung
Die rechtliche Beratung sowie die umfassende berufsmäßige Parteienvertretung im Sinne des § 8 Abs. 1 und 2 RAO bleiben strikt Rechtsanwälten vorbehalten.
2.6 Gegenstand der Beratung
Der Dienstleister erbringt Beratungsleistungen gemäß Gewerberecht, darunter betriebswirtschaftliche Analyse, Prozessoptimierung, Organisationsentwicklung und strategische Unternehmensberatung.
2.7. Pflichten des Dienstleisters
Der Dienstleister führt Beratungsleistungen fachgerecht und aufgrund der bereitgestellten Informationen des Auftraggebers durch.
2.8 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle relevanten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung.
2.9 Ergebnisübermittlung & Dokumentation
Ergebnisse werden in Form von Berichten, Analysen oder Präsentationen bereitgestellt. Entwürfe sind unverbindlich.
Controlling & Betriebswirtschaftliche Analyse
3.1 Abgrenzung zu Buchhaltungs- und Steuerberufen
Der Dienstleister erbringt ausschließlich betriebswirtschaftliche Auswertungen und Controlling- Dienstleistungen, die nicht in den Berufsvorbehalt der Buchhalter, Bilanzbuchhalter oder Steuerberater fallen. Tätigkeiten gemäß § 2 BiBuG (Buchhaltungsberufsgesetz) sowie Tätigkeiten, die Steuerberatung darstellen (3 3 WTBG - Wirtschaftstreuhandberufsgesetz), werden vom Dienstleister nicht ausgeübt.
3.2 Datenübermittlung an Finanzbehörden (rechtliche Grundlage, Österreich & EU)
Der Dienstleister übermittelt grundsätzlich keine Daten an Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger oder sonstige staatliche Stellen
weder in Österreich
noch in anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland).
Eine Datenübermittlung kann ausschließlich erfolgen:
auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Auftraggebers, und nur im Rahmen der gewerberechtlich zulässigen Beratungstätigkeit,
aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung gemäß:
österreichischer BAO (Bundesabgabenordnung),
deutscher AO (Abgabenordnung), sofern der Auftraggeber in Deutschland steuerpflichtig ist UND eine behördliche bzw. gerichtliche Verpflichtung dies zwingend erfordert,
EU-Verordnungen, die unmittelbar anwendbar sind (z. B. DSGVO), - gerichtlichen oder hoheitlichen Verpflichtungen in EU/EWR-Staaten.
Der Dienstleister ist NICHT befugt:
steuerliche Erklärungen (UVA, ESt, KSt, USt, Lohnsteuer etc.) einzureichen,
steuerliche Meldungen für den Auftraggeber vorzunehmen,
als Vertreter vor österreichischen oder ausländischen Finanzbehörden aufzutreten,
steuerliche Sachverhalte zu beurteilen oder Rechtsauskünfte zu geben.
Diese Tätigkeiten sind exklusiv den steuerberatenden Berufen vorbehalten, insbesondere gemäß:
WTBG (Österreich – Wirtschaftstreuhandberufe-Gesetz),
StBerG (Deutschland – Steuerberatungsgesetz),
vergleichbaren Vorschriften weiterer EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für seine steuerlichen Verpflichtungen und dafür, dass sämtliche Vorgaben der jeweils zuständigen Finanzbehörden der EU-/EWR-Staaten eingehalten werden.
Zulässig sind ausschließlich wirtschaftliche Hilfestellungen, wie:
Bereitstellung von Controlling- Daten oder Auswertungen,
technische Datenaufbereitung auf Weisung des Auftraggebers,
Unterstützung bei organisatorischen Abläufen.
3.3 Verantwortungsbereich des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt die vollständige Verantwortung für die:
Richtigkeit und vollständigkeit der bereitgestellten Daten
buchhalterische Erfassung und steuerliche Bewertung
Erfüllung der abgabenrechtlichen Meldepflichten gemäß BAO;
oder der jeweiligen gültigen Vorschriften im Sitzungsstaat des Auftraggebers.
Der Dienstleister haftet nicht für steuerliche Nachteile, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers resultieren.
3.4 Dokumentation
Auswertungen werden digital bereitgestellt; der Auftraggeber ist für deren Interpretation verantwortlich.
3.5 Leistungsumfang
Budgetierung, Forecasting, Finanzanalysen, Kennzahlensysteme, Cashflow-Analysen und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Maßgeblich sind die jeweilige vertragliche Vereinbarung und getroffenen Absprachen.
4. IT-Dienstleistungen, Datenbanken & Digitalisierung
4.1 Gegenstand der IT-Leistungen
Planung und Umsetzung von IT-Konzepten, Datenbankentwicklung, digitale Prozessoptimierung und technische Beratung.
4.2 Pflichten des Auftraggebers
Bereitstellung aller Daten, Zugänge und technischen Voraussetzungen.
4.3 Datenschutz & technische Anforderungen (keine Rechtsberatung)
Der Dienstleister erteilt keine Rechtsberatung, sondern ausschließlich allgemeine technische Hinweise im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit und Systemkonfiguration. Die rechtliche Bewertung oder Auslegung von Normen (z. B. DSGVO, TTDSG, ePrivacy, Urheber- oder Lizenzrecht) obliegt dem Auftraggeber oder dessen rechtlichem Berater.
Der Auftraggeber bleibt:
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO,
verantwortlich für die Bereitstellung rechtskonformer Inhalte,
verantwortlich für die datenschutzrechtliche Prüfung externer Tools oder Plattformen.
Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die Rechtskonformität eingesetzter Systeme oder Fremdleistungen.
4.4 Einsatz von Subunternehmern
Der Dienstleister kann Subunternehmer einsetzen und bleibt verantwortlich für deren Leistungen.
4.5 Lieferanten & externe Dienstleister
Dritte werden sorgfältig ausgewählt; der Dienstleister haftet nicht für deren Systemausfälle.
4.6 Service-Level-Agreements (SLA)
Sofern IT-Betreiberdienstleistungen, laufende technische Betreuung, Hosting-nahe Leistungen, Datenbankbetrieb oder Systemadministration erbracht werden, gelten ergänzend die nachstehenden Grundsätze:
SLA als vereinbart, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen:
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass für alle kontinuierlichen oder betriebsrelevanten IT-Leistungen branchenübliche Service-Level-Standards gelten. Diese SLA-Grundsätze gelten als vereinbart, sofern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde.Rechtsgrundlage (Österreich):
SLA sind gemäß österreichischem Vertragsrecht anerkannt undkönnen als eigener Bestandteil eines Werk- oder Dienstvertrages vereinbart werden,
konkretisieren die Leistungspflichten nach §§ 914–916 ABGB,
stellen eine zulässige Leistungs- und Erwartungsdefinition dar,
dienen der Klarstellung von Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Wartungsfenstern und Supportmodalitäten. SLA gelten rechtlich als Nebenbestimmung, die Leistungsumfang und Risikoabgrenzung präzisieren. Diese AGB ergänzen diese SLA automatisch, sofern vorhanden.
Mindeststandards
Standard-SLA ohne gesonderte Vereinbarung: Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gelten folgende Mindeststandards:Reaktionszeit: angemessene Reaktionszeit innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Verfügbarkeit: keine garantierte System- oder Dienstverfügbarkeit.
Wartungsfenster: regelmäßige, branchenübliche Wartungsfenster sind zulässig.
Störungsbehebung: nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand.
Haftung: keine Haftung für Ausfälle von Fremdsystemen (z. B. Hosting, Saas-Anbieter, Drittanbieter-APIs).
Vorrang individueller SLA: Bestehen individuelle, schriftlich vereinbarte SLA, gehen diese den AGB hinsichtlich Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Leistungsdefinitionen vor.
Für Betreiberdienstleistungen gelten separate SLA, sofern vereinbart.
5. Für Betreiberdienstleistungen gelten separate SLA, sofern vereinbart.
5.1 Leistungsgegenstand
Webdesign-Leistungen werden im Rahmen der IT-Gewerbeberechtigung erbracht und sind beratungsnahe technische Dienstleistungen.
Leistungsbestandteile:
technische Umsetzung von Websites,
Strukturierung von Inhalten,
Integration von Medien und Modulen.
5.2 Barrierefreiheit (BaFG/WZG)
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfasst die Webdesign-Leistung keine Barrierefreiheit im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) oder des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG).
5.3 Hinweis zu Schriftarten, Webfonts und Drittanbieterressourcen (z. B. Squarespace)
Der Dienstleister weist den Auftraggeber darauf hin, dass Plattformen wie Squarespace externe Ressourcen (z. B. Webfonts, Skripte, CDN-Dateien) verwenden können, die nicht den EU-Datenschutzanforderungen entsprechen. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn: - Fonts oder Skripte von Servern außerhalb der EU geladen werden, - IP-Adressen ungefragt übertragen werden, - Cookie- oder Tracking-Technologien ohne Einwilligung verwendet werden.
Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für datenschutzrechtliche Risiken externer Plattformanbieter. Eine rechtliche Prüfung unterliegt den Auftraggeber und desen Berater (Rechtsanwalt).
Pflicht des Auftraggebers zur Bereitstellung rechtlich zulässiger Schriftarten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtlich zulässige, lizenzierte und DSGVO-konforme Schriftarten bereitzustellen. Er bestätigt ausdrücklich, dass er über alle erforderlichen Nutzungs- und Lizenzrechte verfügt.Auftrag zur Beschaffung oder Lizenzierung von Schriftarten
Beauftragt der Auftraggeber den Dienstleister mit der Beschaffung oder Integration lokaler Webfonts, trägt der Auftraggeber sämtliche Lizenz-, Beschaffungs- und Installationskosten. Der Auftrag hat in Textform per E-Mail oder das Kontaktformular zu erfolgen.
5.4 Cookie‑Regelungen & Einwilligungsmanagement (Hinweis keine Rechtsberatung)
Der Dienstleister weist den Auftraggeber darauf hin, dass beim Betrieb von Websites – insbesondere bei Nutzung von Plattformen wie Squarespace – Cookies, Tracking‑Technologien, Webfonts, Skripte oder Drittanbieter‑Tools eingesetzt werden können, die rechtliche Einwilligungen oder technische Maßnahmen erfordern.
Der Dienstleister erteilt keine Rechtsberatung; der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtskonforme Implementierung, Prüfung und Freigabe aller Cookie‑ und Tracking‑Technologien. Allgemeine Informationen erfolgen und Hinweise, ersetzen eine Rechtsberatung nicht, sondern sind vielmehr dazu gedacht als Ausgangsbasis zur Rechtsberatung.
Rechtsgrundlagen Österreich & EU (Hinweischarakter)
Die folgenden gesetzlichen Bestimmungen sind für Website‑Betreiber relevant:
Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO, EU 2016/679) – primär Art. 6 (Rechtsgrundlagen), Art. 7 (Einwilligung), Art. 13/14 (Informationspflichten). ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) – Grundlage der Cookie‑Regeln in der EU. Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) § 165 – österreichische Umsetzung der ePrivacy‑Regeln („Cookie‑Einwilligungspflicht“ für alle nicht technisch notwendigen Cookies).
Judikatur EuGH (Planet49, C‑673/17) Einwilligungspflicht für nicht notwendige Cookies. – Datenschutzbehörde (DSB) Österreich Leitlinien zu Cookies, Local Storage und Tracking.
Diese Bestimmungen verpflichten den Betreiber der Website (Auftraggeber), vor dem Einsatz von nicht technisch notwendigen Cookies eine aktive, informierte, freiwillige und widerrufbare Einwilligung einzuholen.
Verantwortungsbereich des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für folgende Punkte allein verantwortlich: - Prüfung und Freigabe aller eingesetzten Cookies, Pixel, Skripte und Tracking‑Technologien. - Auswahl und Betrieb eines geeigneten Cookie‑Consent‑Tools. - Erstellung und Bereitstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung. - Sicherstellung, dass Drittanbieter (z. B. Google, Meta, Squarespace, Zahlungsanbieter, Chat‑Tools) datenschutzrechtlich zulässig eingesetzt werden. - Prüfung, ob Datenübermittlungen in Drittländer (USA usw.) zulässig sind.Leistungen des Dienstleisters (technische Unterstützung)
Der Dienstleister kann: - vom Auftraggeber bereitgestellte Cookie‑Banner technisch einbinden, - Skripte des Auftraggebers technisch implementieren, - Drittanbieter‑Tools auf Wunsch einbauen, sofern der Auftraggeber deren Rechtskonformität bestätigt – vorbehaltlich der technischen Möglichkeiten. Die Kosten Trägt der Auftraggeber.Keine rechtliche Prüfung durch den Dienstleister als Auftragnehmer
Der Dienstleister prüft nicht: - rechtliche Zulässigkeit, - inhaltliche Ausgestaltung der Datenschutzerklärung, - Datenschutz‑Folgenabschätzungen, - Einwilligungstexte, - internationale Datenübermittlungen.Haftungsfreistellung
Der Auftraggeber hält den Dienstleister schad‑ und klaglos für sämtliche Ansprüche, Bußgelder oder Schäden, die aus der Nutzung von Cookies, Tracking‑Technologien oder Drittanbieter‑Tools entstehen, sofern diese auf Anweisung oder Freigabe des Auftraggebers implementiert wurden.
5.5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) – Hinweis gemäß DSGVO
Der Dienstleister setzt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO um, soweit diese im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich und dem Dienstleister zumutbar sind.
Hierzu zählen insbesondere: - Zugriffsbeschränkungen, - sichere Passwortverfahren, - verschlüsselte Übertragung von Daten, - Schutz vor unbefugtem Zugriff, - organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit.
Der Dienstleister weist darauf hin, dass: - die Hauptverantwortung für geeignete TOM beim Auftraggeber als Verantwortlichem gemäß Art. 24 DSGVO liegt, - der Dienstleister keine Haftung für TOM übernimmt, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, - zusätzliche TOM (z. B.Verschlüsselungssysteme, Firewalls, Protokollierungssysteme) nur nach ausdrücklicher Vereinbarung implementiert werden.
Rechtsgrundlagen: - Art. 24 DSGVO – Verantwortung des Auftraggebers, - Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeitung (sofern erforderlich), - Art. 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung, - § 6 DSG (Österreichisches Datenschutzgesetz) – Datensicherheit.
5.6 Datenschutzverantwortung
Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, insbesondere für Cookie-Banner, Third-Party-Tools, Impressum und Datenschutzerklärung.
5.7 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für Rechtstexte (Impressum, DSGVO, Cookie-Banner) verantwortlich.
5.8 CMS-Beschränkungen (Squarespace / SaaS-Systeme)
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei SaaS-basierten Systemen wie Squarespace, Shopify oder ähnlichen Plattformen technische Einschränkungen bestehen, die durch den Systemanbieter vorgegeben werden. Diese können betreffen: - Layout- und Funktionsanpassungen, -Codezugriff oder API-Einschränkungen, - Ladezeiten und Hosting-Performance, - Integrationen von Drittanbietern.
Der Dienstleister haftet nicht für funktionale oder technische Einschränkungen, die aus der Plattformarchitektur resultieren.
5.9 Verwaltung und Administration von Websites
Entweder-oder-Regelung
Die laufende technische Verwaltung, Betreuung und Administration einer Website kann entweder durch den Dienstleister
oder durch den Auftraggeber selbst erfolgen.
Eine parallele Betreuung („gleichzeitige Systemadministration durch beide Parteien“) ist aus technischen, organisatorischen und
sicherheitsrelevanten Gründen ausgeschlossen.
Gründe für die Entweder-oder-Regelung
Eine gleichzeitige Administration derselben Website durch mehrere unabhängige Parteien ist organisatorisch und technisch nicht möglich, insbesondere aufgrund folgender Risiken:Versionskonflikte durch gleichzeitige Änderungen im CMS oder in Templates,
Fehlerhafte Überschreibungen von Daten, Layouts, CSS, Skripten oder Einstellungen,
Sicherheitsrisiken durch unkoordinierte Plugin- oder Systemupdates,
Unklare Verantwortlichkeiten bei Fehlern, Ausfällen oder Sicherheitsvorfällen,
Verlust von Daten oder Inhalten durch widersprüchliche Änderungen,
Kompatibilitätsprobleme durch parallele Eingriffe in Konfigurationen oder Integrationen.
Entscheidung des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss vor Projektbeginn verbindlich die Zuständigkeit festlegen für:
die technische Verwaltung (Updates, Wartung, Änderungen, Support) nach Fertigstellung des Webseiten-Projekts.Entweder der Dienstleister mit alleinigem Zugang
oder vollständige Übergaben an den Auftraggeber (Kunden) inklusive Zugangsdaten.
Eine nachträgliche gemeinsame oder wechselnde Administration ist ausgeschlossen.
Wiederaufnahme der Betreuung
Soll der Dienstleister nach eigenständigen Eingriffen des Auftraggebers die Betreuung wieder übernehmen, ist der Dienstleister berechtigt: - eine Systemanalyse durchzuführen, - eventuelle Fehler zu prüfen und zu bereinigen, - ein neues Angebot zu legen.Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
5.10 Abgrenzung zu Fremdgewerben
Nicht angebotene Leistungen:
Social-Media-Betreuung
Werbegrafik im Sinne eines eigenen Gewerbes,
fotografische Haupttätigkeiten
6. Ergänzende Bild- und Fotodienstleistungen
6.1 Art der Leistungen
Einfaches Content-Fotografieren zur Projektergänzung.
6.2 Einverständnis zur Aufnahme von Bildern
Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass der Dienstleister berechtigt ist, im Rahmen der Projektdurchführung Fotos, kurze Videosequenzen oder sonstige einfache kurze sonstige Bildaufnahmen anzufertigen, sofern diese zur Umsetzung des Projektes erforderlich oder zweckmäßig sind. Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche betroffene Personen (z.B. Mitarbeiter, Besucher, Beteiligte) eine entsprechende Einverständniserklärung erteilt haben und dass alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einholung dieser Zustimmungserklärungen. Der Dienstleister haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aufgrund fehlender oder unvollständiger Einverständniserklärungen entstehen.
6.3 Abgrenzung zum fotografischen Gewerbe
Keine gewerbliche Fotografie, keine Studioshootings.
6.4 Nutzungsrechte und Verantwortung für bereitgestellte Inhalte
Der Auftraggeber bestätigt, dass er über sämtliche Rechte, Lizenzen, Nutzungsrechte und Einverständniserklärungen für alle bereitgestellten Bilder, Grafiken, Videos, Texte, Marken, Logos oder sonstige Multimedia-Inhalte verfügt.
Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Nutzung dieser Inhalte im Rahmen des Projektes keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte es dennoch zu Ansprüchen Dritter (z.B. Urheber, Lizenzgeber, abgebildete Personen) kommen, stellt der Auftraggeber den Dienstleister vollständig schad- und klaglos.
6.5 Urheberrechte an erstellten Bildern
Urheber der angefertigten Fotos und Aufnahmen oder Texte liegen bei, den jeweiligen Rechtsinhaber. Ist der Dienstleister der Rechtsinhaber (Autor) werden Nutzungsrechte ´ ausschließlich projektbezogen eingeräumt.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Bereitstellung von Unterlagen
Alle Inhalte sind digital bereitzustellen.
7.2 Rechte an Inhalten
Der Auftraggeber bestätigt, über alle Rechte zu verfügen.
7.3 Folgen fehlender Mitwirkung
Verzögerungen verlängern Fristen und lösen keine Zahlungsreduzierung aus.
8. Schutz des geistigen Eigentums
8.1 Urheberrechtliche Grundlage
Sämtliche durch den Dienstleister geschaffenen Werke - insbesondere Konzepte, Layouts, Quellcodes, Skripte, Texte, Datenbanken, Fotos, Grafiken, Programme und sonstige technische oder kreative Leistungen - unterliegen dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Gemäß §§5 1, 2, 10, 14-24 UrhG verbleiben sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte - auch nach Übergabe und Bezahlung - beim Urheber, somit beim Dienstleister Michael Koulen (SERVICE-POINT).
Der Auftraggeber erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, und zwar nur im Umfang, der vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.
8.2 Nutzungsrechte
Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über. Jede weitergehende Nutzung (z. B. Weitergabe, Verkauf, Bearbeitung, Veröffentlichung, Wiederverwendung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.
8.3 Internationale Anwendung – anzuwendendes Recht
Für alle urheberrechtlichen Fragen gilt ausschließlich österreichisches Recht, selbst wenn Leistungen im EU-Ausland oder international genutzt werden. Dies ergibt sich aus: - § 34 IPRG (österreichisches Internationales Privatrecht), Art. 8 • Rom-II-Verordnung (EU-Zuständigkeitsregeln für Immaterialgüterrechte).
Damit bleibt das österreichische Urheberrecht maßgeblich, unabhängig vom Nutzungsort.
8.4 Weitergabe an Dritte
Die Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Inhalten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters zulässig.
8.5 Schutz vor unbefugter Nutzung
Jede unbefugte Nutzung ist untersagt und kann zivil- und strafrechtliche Schritte nach sich ziehen (§§ 81 ff. UrhG). Bei Zuwiderhandlung ist der Dienstleister berechtigt, Unterlassung, Beseitigung sowie angemessene Vergütung und Schadenersatz geltend zu machen.
9. Haftung
9.1 Allgemeine Haftungsgrundlagen
Die Haftung des Dienstleisters richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), insbesondere nach den §§ 1295 ff ABGB (Schadenersatz) sowie den Grundsätzen der Unternehmerhaftung nach österreichischem Zivilrecht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Dienstleister im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
9.2 Haftungsbegrenzung für Unternehmensberatung
Für Beratungsleistungen gelten die Haftungsgrundsätze des $ 1299 ABGB („Sachverständigenhaftung") Der Dienstleister haftet daher nur für Fehler, die eine ordentlicher fachkundiger Unternehmensberaterin unter gleichen Umständen vermeiden hätte müssen. Die Haftung umfasst ausschließlich Die Haftung Vermögensschäden, die kausal und nachweislich aus der Beratung resultieren. Eine Haftung für:-entgangenen Gewinn, - mittelbare Schäden, - Folgeschäden, - reine Vermögensschäden außerhalb des typischen Beratungsergebnisses, - unternehmerische Fehlentscheidungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
9.3 Haftung in IT-, Webdesign- und digitalen Dienstleistungen
Für IT-Dienstleistungen, digitale Systeme, Webdesign, Datenbanken und technische Implementierungen gelten zusätzlich die Bestimmungen des ABGB sowie die branchenüblichen Haftungsbeschränkungen. Der Dienstleister haftet nicht für: - Systemausfälle von Hosting- oder Cloud- Drittanbietern, - Ausfälle von Saas-Systemen (z.B. Squarespace), - Funktionsstörungen durch Fremdsoftware, Plugins oder Schnittstellen, - Datenverluste, sofern der Auftraggeber keine ordnungsgemäße Datensicherung nachweisen kann (§ 1304 ABGB - Mitverschulden), - Layout- oder Darstellungsänderungen aufgrund externer Updates.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; bei grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Mindeststandards.
9.4 Haftung im Eventmanagement
Für Leistungen im Rahmen der Gewerbeberechtigung „Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen" haftet der Dienstleister nur im Rahmen der §§ 1295 ff ABGB und ausschließlich für eigene Leistungen. Eine Haftung für: - Ausfälle von Technik bereitgestellt durch Dritte, - Leistungen externer Lieferanten, - behördliche Vorgaben oder Einschränkungen, - Wetterereignisse oder höhere Gewalt,- Sicherheitsmängel auf vom Auftraggeber bereitgestellten Flächen ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für behördliche Genehmigungen, Standorttauglichkeit, Sicherheitseinrichtungen und Besucheraufsicht, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde.
9.5 Haftungsfreistellung
Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von:- fehlenden Urheberrechten, - fehlenden Nutzungsrechten, - fehlenden Einverständniserklärungen (insbesondere bei Bild-/Videoaufnahmen), - Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen, - falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers gegen den Dienstleister geltend gemacht werden.
Diese Freistellung ergibt sich insbesondere aus § 1313a ABGB (Erfüllungsgehilfenhaftung) sowie aus den allgemeinen Schadenersatzgrundsätzen des ABGB.
9.6 Verjährung von Ansprüchen
Schadenersatzansprüche gegen den Dienstleister verjähren - abweichend von § 1489 ABGB- spätestens drei Monate ab objektiver Erkennbarkeit des Schadens und des Schädigers. Danach sind sämtliche Haftungsansprüche ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.7 Keine Garantie- oder Erfolgshaftung
Der Dienstleister schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Eine Garantiehaftung ist ausgeschlossen.
9.8 Vorrang zwingender gesetzlicher Bestimmungen
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
10. Honorar, Umsatzsteuer & Rechnungswesen
10.1 Preise und Fälligkeit
Die Beträge für Leistungen ergeben sich aus dem jeweils schriftlich vereinbarten Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Honorarrichtlinie des Dienstleisters, auf die in der Auftragsbestätigung Bezug genommen wird.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von € 160 netto oder aufgrund vereinbarter Pauschal- bzw. Paketpreise (z. B. monatliche oder projektbezogene Controlling-Pauschalen).
Abweichende Vereinbarungen in Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen gehen dieser Regelung vor.
10.2 Umsatzsteuer (Österreich, EU, Drittland)
Die Rechnungsbeträge unterliegen der österreichischen Umsatzsteuer, sofern nicht die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Dienstleistung oder Drittlandsdienstleistung vorliegen.
B2B-Grundsatz (EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie)
Leistungen an Unternehmer (B2B) unterliegen gemäß Art. 44 MwStSystRL dem Empfängerortprinzip. Der Leistungsort befindet sich dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.UID-Pflicht & Prüfung
Der Auftraggeber hat dem Dienstleister seine gültige UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) mitzuteilen. Der Dienstleister ist berechtigt, diese über das EU-MIAS/VIES-System zu prüfen.
Liegt keine gültige UID vor, muss österreichische Umsatzsteuer verrechnet werden.Reverse-Charge-Verfahren
Bei B2B-Leistungen an Unternehmer in EU-Mitgliedstaaten schuldet die Umsatzsteuer der Leistungsempfänger ( Reverse Charge – Art. 196 MwStSystRL). Der Dienstleister stellt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Leistung in RechnungZusammenfassende Meldung (ZM)
Sowohl Dienstleister als auch Auftraggeber sind verpflichtet, die innergemeinschaftliche Dienstleistung in ihrer jeweiligen Zusammenfassenden Meldung (ZM) anzugeben.Drittlandumsätze
Liegt der Leistungsort aufgrund des B2B-Grundsatzes außerhalb der EU (z. B. Schweiz, USA), gilt: - kein österreichischer Umsatzsteueranfall, - Anwendung der Drittlandregeln des Empfängerstaats, - ggf. Reverse-Charge im Drittland.
Alle im Angebot oder in der Rechnung ausgewiesenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern diese gesetzlich geschuldet wird.
10.3 Rechnungsstellung & Fälligkeit
Rechnungen sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Der Dienstleister kann Teil- bzw. Zwischenabrechnungen stellen, soweit dies vertraglich vereinbart oder üblich ist.
10.4 Verzugsfolgen
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Der Dienstleister ist berechtigt, nach vorheriger Mahnung angemessene Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.
10.5 Zusatz- und Mehraufwände
Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind und vom Auftraggeber beauftragt oder nachträglich freigegeben werden, werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz von € 160 netto oder zu gesondert vereinbarten Pauschalpreisen abgerechnet.
10.6 Teilleistungsabrechnung
Leistungen dürfen abschnittsweise verrechnet werden.
10.7 Eingangsrechnungen
Rechnungsübermittlung
Rechnungen von Lieferanten, externen Dienstleistern oder sonstigen Vertragspartnern sind ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:
mk@service-points.at
Erfolgt eine Zahlung per Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) ist die Rechnung spätestens am Tag der Abbuchung zu übermitteln.Begriff der Rechnung
Als Rechnung gilt jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird – unabhängig von seiner Bezeichnung. Dies gilt auch bei Abrechnung per Gutschrift.Anforderungen an PDF-Rechnungen
PDF-Rechnungen müssen eindeutig erkennen lassen, dass sie aus einem Rechnungs- oder Buchhaltungssystem erzeugt wurden. Auf Verlangen hat der Rechnungsaussteller nachzuweisen, dass die Rechnung nicht aus einem veränderbaren Format (z. B. Word/Excel) stammtAbweichender Zahlungsempfänger
Ein abweichender Zahlungsempfänger muss auf der Rechnung gut sichtbar ausgewiesen sein. Wird die Zahlungsabwicklung durch ein drittes Unternehmen übernommen, ist dies ebenfalls klar auszuweisen.Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen
Rechnungen gelten erst als zugegangen, wenn sie vollständig, korrekt und an die vorgeschriebene Rechnungsadresse übermittelt wurden. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Zahlungsfrist zu laufen. Die Rechnung muss alle gesetzliche Rechnungsmerkmale aufweisen.
11. Vertragsabschluss & Abnahme
11.1 Vertragsabschluss
Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder
tatsächliche Leistungserbringung durch den Dienstleister.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Mündliche Nebenabreden sind erst nach Annahme durch Bestätigung in Textform durch den Dienstleister gültig.
11.2 Elektronische Kommunikation & elektronische Rechnungslegung
Elektronische Kommunikation
Die Textform (E-Mail) ist ausreichend. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass empfangsbereite E-Mail-Systeme zur Verfügung stehen, inklusive Spamfilter, Serverkapazitäten sowie technischer Erreichbarkeit. E-Mails gelten als zugestellt.Elektronische Rechnungslegung und Übermittlung
Der Dienstleister ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form (z. B. PDF per E‑Mail) zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Rechnungslegung ausdrücklich einverstanden.
Elektronische Rechnungen gelten als zugestellt, sobald sie im elektronischen Machtbereich des Empfängers abrufbar sind (§ 12 ECG; § 130 BGB; Art. 3 OR). E-Mails gelten als zugestellt, sobald sie im elektronischen Machtbereich des Empfängers eingelangt sind.
Diese Regelung entspricht: - Österreich: § 12 ECG (E-Commerce-Gesetz) sowie ständiger Rechtsprechung (Zustellung bei Abrufbarkeit im elektronischen Postfach). - Deutschland: § 130 BGB (Zugang, sobald unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist) sowie BGH-Rechtsprechung zum Zugang elektronischer Erklärungen.Schweiz: Art. 3 ff. OR sowie ständige Rechtsprechung (Zugang erfolgt, sobald die Nachricht im Machtbereich des Empfängers abrufbar ist).
Liechtenstein: Art. 3 ff. ABGB-Liechtenstein analog und EWR-Rechtsgrundlagen.
EU-Rechtsrahmen: Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie), welche den Zugang elektronischer Mitteilungen definiert.
11.3 Abnahmeverfahren
Als Abnahmeverfahren ist eine 7-Tage-Prüffrist vereinbart. Danach gilt die Leistung als automatisch abgenommen, wenn keine Mängelrüge erfolgt.
11.4 Mängelrüge
Mängelrüge ist schriftlich in begründet Form, als PDF unterzeichnet via E-Mail zu übermitteln.
12. Datenschutz & Auftragsverarbeitung
12.1 Verantwortlichkeit
Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
12.2 TOM
Der Dienstleister setzt angemessene technische Maßnahmen um.
12.3 Auftragsverarbeitung
Gesonderte Vereinbarung bei Bedarf.
12.4 Pflichten des Auftraggebers
Auftraggeber hält gesetzliche Pflichten ein und stellt den Dienstleister frei.
13. Zahlungsbedingungen & Verzugsfolgen
13.1 Fälligkeit
Rechnung zahlbar binnen 5 Tagen.
13.2 Verzugszinsen
9,2 % über dem Basiszinssatz.
13.3 Mahn- & Inkassokosten
Vom Auftraggeber zu tragen.
13.4 Leistungsverweigerungsrecht
Dienstleister kann Leistungen bei Verzug aussetzen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
14.2 Gerichtsstand
Villach.
14.3 Schriftform
Verträge und Änderungen bedürfen der Schriftform.
14.4 Mediation
Vor Einleitung gerichtlicher Schritte verpflichten sich die Parteien, einen eingetragenen Mediator (ZivMediatG) beizuziehen.
14.5 Höhere Gewalt (Force Majeure)
Der Dienstleister haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Ausfälle von Leitungsnetzen, Pandemien, Krieg, Sabotage, erhebliche Störungen externer Rechenzentren oder Ausfälle von Cloud-/IT-Drittanbietern. Während solcher Ereignisse ruhen die Leistungspflichten; Fristen verlängern sich angemessen.
14.6 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.7 Änderungsvorbehalt
Der Dienstleister kann diese AGB bei sachlicher Rechtfertigung (z. B. gesetzliche Änderungen, technische Weiterentwicklungen, Anpassungen an Branchenstandards) ändern. Änderungen gelten für laufende Geschäftsbeziehungen, sofern sie dem Auftraggeber mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt wurden.
14.8 Haftung bei Cloud-, Hosting- und SaaS-Diensten
Für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Leistungseinschränkungen von externen Cloud-, Hosting- oder SaaS-Dienstleistern, die der Auftraggeber bezieht oder deren Plattformen zwingend für die Leistungserbringung erforderlich sind, übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Squarespace, Hosting-Provider, API-Dienste oder externe Softwarelösungen. Eine Haftung besteht nur, soweit dem Dienstleister eigenes Verschulden nachgewiesen wird. Vor gerichtlichen Schritten ist eine Mediation anzustreben.
Letzte Aktualisierung: November 2025 (Neuestrokturierung nach Gewerbetätigkeit)