Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

General Terms and Conditions (GTC)


SERVICE POINT – Michael Koulen

Michael Koulen
Millstätter Str. 8c/20
9523 Villach, Österreich
UID: ATU73429417

Nicht eingetragenes Einzelunternehmen (EPU)
Branding & Markenauftritt als SERVICE-POINT
Gewerbeinhaber: Michael Koulen

nachstehend „Unternehmensberater“ und/oder „Michael Koulen“ oder „MK“ genannt

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich

    1.1 B2B-Ausrichtung der Leistungen

    1.2 Behandlung von Auftraggebern mit Unternehmererklärung

    1.3 Ausschluss fremder AGB

    1.4 Geltungsbereich

    1.5 Tätigkeitsbereich gemäß GewO

    1.6 Ergänzende Bestimmungen

  2. Unternehmensberatung

    2.1 Gewerbeberechtigung und gesetzliche Grundlage

    2.2 Unternehmensorganisation & Datenmanagement

    2.3 Finanz- und Rechnungswesen (ohne Buchhaltung oder Steuerberatung)

    2.4 Bestätigung des Auftraggebers

    2.5 Umfang der gewerberechtlich zulässigen Beratung und Vertretung

    2.6 Gegenstand der Beratung

    2.7 Keine Rechtsberatung / keine rechtliche Prüfung

    2.8 Pflichten des Dienstleisters

    2.9 Pflichten des Auftraggebers

    2.10 Ergebnisübermittlung & Dokumentation

  3. Controlling und betriebswirtschaftliche Analyse

    3.1 Abgrenzung zu Buchhaltungs- und Steuerberufen

    3.2 Datenübermittlung an Finanzbehörden (rechtliche Grundlage, Österreich & EU)

    3.3 Verantwortungsbereich des Auftraggebers

    3.4 Dokumentation

    3.5 Leistungsumfang

  4. IT-Dienstleistungen, Datenbanken & Digitalisierung

    4.1 Gegenstand der IT-Leistungen

    4.2 Pflichten des Auftraggebers

    4.3 Datenschutz & technische Anforderungen (keine Rechtsberatung)

    4.4 Einsatz von Subunternehmern

    4.5 Lieferanten & externe Dienstleister

    4.6 Service-Level-Agreements (SLA)

  5. Webdesign, Websites und digitale Umsetzungen

    5.1 Leistungsgegenstand

    5.2 Barrierefreiheit (BaFG/WZG)

    5.3 Hinweis zu Schriftarten, Webfonts und Drittanbieterressourcen

    5.4 Cookie-Regelungen, Tracking und Einwilligungsmanagement

    5.5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

    5.6 Datenschutzverantwortung und Rechtstexte

    5.7 Website-Texte, Mustertexte und keine Rechtsberatung

    5.8 CMS-, SaaS- und Plattformbeschränkungen

    5.9 Verwaltung und Administration von Websites

    5.10 Abnahme von Webdesign- und Website-Projekten

    5.11 Betreiberdienstleistungen und SLA

    5.12 Abgrenzung zu nicht geschuldeten Leistungen

  6. Ergänzende Bild- und Fotodienstleistungen

    6.1 Art der Leistungen

    6.2 Vom Auftraggeber bereitgestellte Bilder und Inhalte

    6.3 Erwerb von Bildmaterial im Namen des Auftraggebers

    6.4 Prüfung des Verwendungszwecks, der Lizenzreichweite und rechtliche Verantwortung

    6.5 Eigene Bildaufnahmen, Bearbeitungen und KI-generierte Inhalte

    6.6 Einverständnis bei Personenaufnahmen

    6.7 Abgrenzung zum fotografischen Gewerbe

    6.8 Nutzungsrechte und Verantwortung für bereitgestellte Inhalte

  7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

    7.1 Allgemeine Bereitstellungspflicht

    7.2 Bereitstellung von Unterlagen für Controlling-Tätigkeiten

    7.3 Rechte an Inhalten

    7.4 Folgen fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung

  8. Schutz des geistigen Eigentums

    8.1 Urheberrechtliche Grundlage

    8.2 Einräumung von Nutzungsrechten

    8.3 Übergang der Nutzungsrechte

    8.4 Rechte Dritter und bereitgestellte Inhalte

    8.5 Weitergabe an Dritte

    8.6 Schutz vor unbefugter Nutzung

    8.7 Anwendbares Recht bei Immaterialgüterrechten

  9. Haftung

    9.1 Allgemeine Haftungsgrundsätze

    9.2 Haftung bei Unternehmensberatung und Controlling

    9.3 Haftung bei IT-, Webdesign- und digitalen Dienstleistungen

    9.4 Haftung bei Eventmanagement und Veranstaltungsorganisation

    9.5 Haftungsfreistellung durch den Auftraggeber

    9.6 Verjährung von Ansprüchen

    9.7 Keine Garantie- oder Erfolgshaftung

  10. Honorar und Vergütung / Ausgangsrechnungen

    10.1 Preise und Vergütungsgrundlagen

    10.2 Zusatzleistungen und Mehraufwand

    10.3 Teil-, Zwischen- und Abschlagsrechnungen

    10.4 Fälligkeit

    10.5 Zahlungsverzug

  11. Umsatzsteuer und Rechnungslegung

    11.1 Nettopreise und gesetzliche Umsatzsteuer

    11.2 Umsatzsteuer (Österreich, EU und Drittland)

    11.3 Rechnungslegung und elektronische Übermittlung

    11.4 Nachverrechnung von Umsatzsteuer

  12. Eingangsrechnungen und Rechnungsübermittlung im Rahmen von Controlling-Leistungen

    12.1 Rechnungsübermittlung

    12.2 Begriff der Rechnung

    12.3 Anforderungen an Eingangsrechnungen

    12.4 Form der Rechnungen

    12.5 Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen

  13. Vertragsabschluss, elektronische Kommunikation und Abnahme

    13.1 Vertragsabschluss

    13.2 Elektronische Kommunikation und elektronische Rechnungslegung

    13.3 Kommunikation über Messenger-Dienste

    13.4 Abnahme von Werk- und Projektleistungen

    13.5 Mängelrüge

  14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

    14.1 Verantwortlichkeit

    14.2 Technische und organisatorische Maßnahmen

    14.3 Keine Rechtsberatung / keine eigenständige Datenschutzprüfung

    14.4 Auftragsverarbeitung

    14.5 Pflichten des Auftraggebers

  15. Zahlungsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht

    15.1 Fälligkeit und Verzug

    15.2 Mahn- und Rechtsverfolgungskosten

    15.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Zahlungsverzug

    15.4 Terminverschiebungen und Mehraufwand infolge Zahlungsverzug

  16. Schlussbestimmungen

    16.1 Rechtswahl

    16.2 Gerichtsstand

    16.3 Form von Erklärungen und Vertragsänderungen

    16.4 Mediation

    16.5 Höhere Gewalt (Force Majeure)

    16.6 Salvatorische Klausel

    16.7 Änderung der AGB

    16.8 Haftung bei Cloud-, Hosting- und SaaS-Diensten

1. Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich

1.1 B2B-Ausrichtung der Leistungen

Die Leistungen des Dienstleisters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, juristische Personen, Personengesellschaften, Vereine, Körperschaften sowie sonstige Organisationen, die nicht Verbraucher im Sinne des KSchG sind. Die Angebote des Dienstleisters sind ausdrücklich nicht an Verbraucher (Privatpersonen) gerichtet.

Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die Leistungen ausschließlich zu beruflichen, unternehmerischen oder sonstigen geschäftlichen Zwecken in Anspruch nimmt und somit als B2B-Kunde handelt.

1.2 Behandlung von Auftraggebern mit Unternehmererklärung

Gibt ein Auftraggeber gegenüber dem Dienstleister ausdrücklich an, die Leistung im Rahmen eines Unternehmens, Vereins, einer Organisation oder einer selbstständigen Tätigkeit zu beziehen, oder tritt er nach außen erkennbar als Unternehmer auf, darf der Dienstleister diese Erklärung seiner Vertragsbeziehung zugrunde legen.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine nachträgliche Berufung auf Verbrauchereigenschaft ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich als Unternehmer aufgetreten ist oder einen entsprechenden Anschein gesetzt hat.

1.3 Ausschluss fremder AGB

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Lieferanten oder externer Dienstleister werden nicht anerkannt, sofern der Dienstleister deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.


1.4 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Lieferungen und Beratungen zwischen dem Dienstleister und Auftraggebern, Lieferanten, Kooperationspartnern oder Subunternehmern.


1.5 Tätigkeitsbereich gemäß GewO

Der Dienstleister handelt auf Grundlage der Gewerbeberechtigungen:

  • Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
    (GISA 30789487)

  • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik inkl. Web-Design
    (GISA 36896745)

  • Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen
    (GISA 35311638)


1.6 Ergänzende Bestimmungen

Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung und gehen diesen AGB im Zweifel vor.

2. Unternehmensberatung

2.1 Gewerbeberechtigung und gesetzliche Grundlage

Der Dienstleister erbringt Unternehmensberatung auf Grundlage der Gewerbeberechtigung gemäß § 94 Z 74 GewO 1994.
Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • betriebswirtschaftliche Beratung,

  • Unternehmensorganisation,

  • Prozessoptimierung,

  • digitale Geschäftsprozessgestaltung.


2.2 Unternehmensorganisation & Datenmanagement

Im Rahmen der Unternehmensorganisation werden organisatorische Strukturen geschaffen sowie Daten erfasst, strukturiert und in betriebliche Systeme oder Datenbanken eingepflegt. Diese Tätigkeiten sind Teil der gewerblichen Unternehmensorganisation.


2.3 Finanz- und Rechnungswesen (ohne Buchhaltung oder Steuerberatung)

Der Dienstleister darf organisatorische Leistungen im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens erbringen, einschließlich:

  • Strukturierung und Organisation des Rechnungswesens,

  • Aufbau interner Reporting-Systeme,

  • Erstellung betriebswirtschaftlicher Statistiken und Auswertungen.

Abgrenzung zu steuerlicher Beratung

Nicht umfasst sind Tätigkeiten, die dem Buchhaltungsberufsgesetz (BiBuG) oder dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) vorbehalten sind. Insbesondere ausgeschlossen sind:

  • laufende Buchhaltung,

  • Lohnverrechnung,

  • steuerliche Beratung,

  • steuerliche Vertretung.

Der Dienstleister erbringt keine Steuerberatung und keine Bilanzierung. Entsprechende Aufgaben sind ausschließlich befugten Berufsgruppen vorbehalten.



2.4 Bestätigung des Auftraggebers

Der Auftraggeber bestätigt, dass sämtliche Leistungen ausschließlich betrieblichen Zwecken dienen (B2B).



2.5 Umfang der gewerberechtlich zulässigen Beratung und Vertretung

Der Dienstleister erbringt seine Beratungs- und Vertretungsleistungen auf Grundlage der österreichischen Gewerbeberechtigung für Unternehmensberatung, einschließlich der Unternehmensorganisation (GISA 30789487). Diese Gewerbeberechtigung umfasst gemäß österreichischer Rechtslage, insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und Betriebsübergabe, einschließlich Analyse, Planung, Strukturierung und Begleitung der entsprechenden wirtschaftlichen Prozesse.

  • Sanierungs-, Restrukturierungs- und Insolvenzberatung, soweit diese wirtschaftlicher Natur ist und keine Tätigkeiten umfasst, die dem Berufsbild der Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder anderer reglementierter Berufe vorbehalten sind.

  • Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber:

    • Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern,

    • Banken, Versicherungen,

    • Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts,

    • sonstigen Institutionen, soweit diese Vertretung wirtschaftlicher, organisatorischer oder betriebswirtschaftlicher Natur ist.

Die Vertretungsbefugnis erfolgt im Rahmen des Unternehmensberatergewerbes gemäß § 8 Abs. 3 Rechtsanwaltsordnung (RAO), wonach jene Vertretungsrechte zulässig sind, die anderen reglementierten Gewerben ausdrücklich eingeräumt sind. Eine anwaltliche, notarielle oder steuerliche Vertretung erfolgt nicht.

Abgrenzung zu rechtlicher Beratung
Die rechtliche Beratung sowie die umfassende berufsmäßige Parteienvertretung im Sinne des § 8 Abs. 1 und 2 RAO bleiben strikt Rechtsanwälten vorbehalten.


2.6 Gegenstand der Beratung

Der Dienstleister erbringt Beratungsleistungen gemäß Gewerberecht, darunter betriebswirtschaftliche Analyse, Prozessoptimierung, Organisationsentwicklung und strategische Unternehmensberatung.


2.7 Keine Rechtsberatung / keine rechtliche Prüfung

Soweit der Dienstleister im Rahmen der Unternehmensberatung, Unternehmensorganisation, Prozessoptimierung, Controlling-Tätigkeit oder sonstiger betriebswirtschaftlicher Leistungen Hinweise, Einschätzungen, Empfehlungen, Strukturvorschläge, Formulierungsvorschläge, Mustertexte, Checklisten, Entscheidungsgrundlagen oder sonstige Informationen zu rechtlich berührten Themen zur Verfügung stellt, erfolgt dies ausschließlich unter wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen oder allgemein informativen Gesichtspunkten.

Solche Hinweise, Einschätzungen oder Unterlagen stellen keine Rechtsberatung, keine rechtsverbindliche Prüfung und keine verbindliche Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit eines konkreten Sachverhalts dar.

Der Dienstleister schuldet insbesondere keine rechtliche Prüfung, keine rechtliche Freigabe und keine rechtliche Vertretung in Angelegenheiten, die Rechtsanwälten oder sonstigen hierzu befugten Berufsträgern vorbehalten sind.

Die rechtliche Prüfung, Beurteilung und Freigabe rechtlich relevanter Sachverhalte, Erklärungen, Schreiben, Vertragsinhalte, Maßnahmen oder Unterlagen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber oder dem von ihm beauftragten befugten Rechtsberater. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, bei rechtlich relevanten Fragen oder Zweifeln eine gesonderte rechtliche Beratung, insbesondere durch einen Rechtsanwalt, in Anspruch zu nehmen.

2.8 Pflichten des Dienstleisters

Der Dienstleister führt Beratungsleistungen fachgerecht und auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen durch.

2.9 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle relevanten Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung.

2.10 Ergebnisübermittlung & Dokumentation

Ergebnisse werden in Form von Berichten, Analysen oder Präsentationen bereitgestellt. Entwürfe sind unverbindlich.

3. Controlling und betriebswirtschaftliche Analyse

3.1 Abgrenzung zu Buchhaltungs- und Steuerberufen

Der Dienstleister erbringt ausschließlich betriebswirtschaftliche Auswertungen und Controlling-Dienstleistungen, die nicht in den Berufsvorbehalt der Buchhalter, Bilanzbuchhalter, Personalverrechner oder Steuerberater fallen. Tätigkeiten gemäß § 2 BiBuG (Buchhaltungsberufsgesetz) sowie Tätigkeiten, die Steuerberatung darstellen oder sonst gesetzlich den Wirtschaftstreuhandberufen vorbehalten sind, werden vom Dienstleister nicht ausgeübt.

Der Dienstleister kann im Rahmen seiner gewerberechtlich zulässigen Tätigkeit ausschließlich vorbereitende organisatorische und technische Hilfstätigkeiten erbringen, insbesondere die Strukturierung, Zusammenstellung, technische Aufbereitung und geordnete Weiterleitung von Unterlagen, Belegen, Daten und Auswertungen zur Übergabe an vom Auftraggeber beauftragte Buchhalter, Bilanzbuchhalter, Personalverrechner, Steuerberater oder sonstige befugte Berufsträger.

Solche Tätigkeiten stellen keine Steuerberatung, keine laufende Buchhaltung, keine Bilanzierung, keine Lohn- oder Personalverrechnung und keine fachliche steuerliche, buchhalterische oder rechtliche Prüfung durch den Dienstleister dar.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche derart vorbereiteten Unterlagen, Daten, Belege und Auswertungen vor ihrer steuerlichen, buchhalterischen, lohnverrechnerischen oder rechtlichen Verwendung durch den jeweils beauftragten befugten Berufsträger prüfen und freigeben zu lassen. Eine solche Verwendung ohne fachliche Prüfung und Freigabe erfolgt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.


3.2 Datenübermittlung an Finanzbehörden (rechtliche Grundlage, Österreich & EU)

Der Dienstleister übermittelt grundsätzlich keine Daten an Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger oder sonstige staatliche Stellen

  • weder in Österreich

  • noch in anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland).


Eine Datenübermittlung kann ausschließlich erfolgen:

  • auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Auftraggebers, und nur im Rahmen der gewerberechtlich zulässigen Beratungstätigkeit,

  • aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung gemäß:

    • österreichischer BAO (Bundesabgabenordnung),

    • deutscher AO (Abgabenordnung), sofern der Auftraggeber in Deutschland steuerpflichtig ist und eine behördliche bzw. gerichtliche Verpflichtung dies zwingend erfordert,

    • EU-Verordnungen, die unmittelbar anwendbar sind (z. B. DSGVO), - gerichtlichen oder hoheitlichen Verpflichtungen in EU/EWR-Staaten.


Der Dienstleister ist NICHT befugt:

  • steuerliche Erklärungen (UVA, ESt, KSt, USt, Lohnsteuer etc.) einzureichen,

  • steuerliche Meldungen für den Auftraggeber vorzunehmen,

  • als Vertreter vor österreichischen oder ausländischen Finanzbehörden aufzutreten,

  • steuerliche Sachverhalte zu beurteilen oder Rechtsauskünfte zu geben.


Diese Tätigkeiten sind exklusiv den steuerberatenden Berufen vorbehalten, insbesondere gemäß:

  • WTBG (Österreich – Wirtschaftstreuhandberufe-Gesetz),

  • StBerG (Deutschland – Steuerberatungsgesetz),

  • vergleichbaren Vorschriften weiterer EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.

Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für seine steuerlichen Verpflichtungen und dafür, dass sämtliche Vorgaben der jeweils zuständigen Finanzbehörden der EU-/EWR-Staaten eingehalten werden.


Zulässig sind ausschließlich wirtschaftliche Hilfestellungen, wie:

  • Bereitstellung von Controlling- Daten oder Auswertungen,

  • technische Datenaufbereitung auf Weisung des Auftraggebers,

  • Unterstützung bei organisatorischen Abläufen.

3.3 Verantwortungsbereich des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt die vollständige Verantwortung für:

  • die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten,

  • die buchhalterische Erfassung und steuerliche Bewertung,

  • die Erfüllung der abgabenrechtlichen Meldepflichten gemäß BAO oder den jeweils geltenden Vorschriften im Sitzstaat des Auftraggebers.

Der Dienstleister haftet nicht für steuerliche Nachteile, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Angaben des Auftraggebers resultieren.


3.4 Dokumentation

Auswertungen werden digital bereitgestellt; der Auftraggeber ist für deren Interpretation verantwortlich.


3.5 Leistungsumfang

Budgetierung, Forecasting, Finanzanalysen, Kennzahlensysteme, Cashflow-Analysen und betriebswirtschaftliche Auswertungen.
Maßgeblich sind die jeweilige vertragliche Vereinbarung und getroffenen Absprachen.


4. IT-Dienstleistungen, Datenbanken & Digitalisierung

4.1 Gegenstand der IT-Leistungen

Planung und Umsetzung von IT-Konzepten, Datenbankentwicklung, digitale Prozessoptimierung und technische Beratung.

4.2 Pflichten des Auftraggebers

Bereitstellung aller Daten, Zugänge und technischen Voraussetzungen.


4.3 Datenschutz & technische Anforderungen (keine Rechtsberatung)

Der Dienstleister erteilt keine Rechtsberatung, sondern ausschließlich allgemeine technische Hinweise im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit und Systemkonfiguration. Die rechtliche Bewertung oder Auslegung von Normen (z. B. DSGVO, TTDSG, ePrivacy, Urheber- oder Lizenzrecht) obliegt dem Auftraggeber oder dessen rechtlichem Berater.

Der Auftraggeber bleibt:

  • Verantwortlicher im Sinne der DSGVO,

  • verantwortlich für die Bereitstellung rechtskonformer Inhalte,

  • verantwortlich für die datenschutzrechtliche Prüfung externer Tools oder Plattformen.

Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die Rechtskonformität eingesetzter Systeme oder Fremdleistungen.


4.4 Einsatz von Subunternehmern

Der Dienstleister kann Subunternehmer einsetzen und bleibt verantwortlich für deren Leistungen.


4.5 Lieferanten & externe Dienstleister

Dritte werden sorgfältig ausgewählt; der Dienstleister haftet nicht für deren Systemausfälle.


4.6 Service-Level-Agreements (SLA)

Sofern IT-Betreiberdienstleistungen, laufende technische Betreuung, Hosting-nahe Leistungen, Datenbankbetrieb oder Systemadministration erbracht werden, gelten ergänzend die nachstehenden Grundsätze:

  • SLA als vereinbart, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen:
    Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass für alle kontinuierlichen oder betriebsrelevanten IT-Leistungen branchenübliche Service-Level-Standards gelten. Diese SLA-Grundsätze gelten als vereinbart, sofern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde.

  • Rechtsgrundlage (Österreich):
    SLA sind gemäß österreichischem Vertragsrecht anerkannt und

    • können als eigener Bestandteil eines Werk- oder Dienstvertrages vereinbart werden,

    • konkretisieren die Leistungspflichten nach §§ 914–916 ABGB,

    • stellen eine zulässige Leistungs- und Erwartungsdefinition dar,

    • dienen der Klarstellung von Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Wartungsfenstern und Supportmodalitäten. SLA gelten rechtlich als Nebenbestimmung, die Leistungsumfang und Risikoabgrenzung präzisieren. Diese AGB ergänzen diese SLA automatisch, sofern vorhanden.

  • Mindeststandards
    Standard-SLA ohne gesonderte Vereinbarung: Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung gelten folgende Mindeststandards:

    • Reaktionszeit: angemessene Reaktionszeit innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

    • Verfügbarkeit: keine garantierte System- oder Dienstverfügbarkeit.

    • Wartungsfenster: regelmäßige, branchenübliche Wartungsfenster sind zulässig.

    • Störungsbehebung: nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand.

    • Haftung: keine Haftung für Ausfälle von Fremdsystemen (z. B. Hosting, Saas-Anbieter, Drittanbieter-APIs).

    • Vorrang individueller SLA: Bestehen individuelle, schriftlich vereinbarte SLA, gehen diese den AGB hinsichtlich Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten und Leistungsdefinitionen vor.

Für Betreiberdienstleistungen gelten separate SLA, sofern vereinbart.

5. Webdesign, Websites und digitale Umsetzungen

5.1 Leistungsgegenstand

Webdesign-Leistungen werden im Rahmen der IT-Gewerbeberechtigung erbracht und umfassen insbesondere die technische Umsetzung von Websites, die Strukturierung von Inhalten sowie die Integration von Medien, Modulen und Funktionen im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang.

5.2 Barrierefreiheit (BaFG/WZG)

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, umfasst die Webdesign-Leistung keine Barrierefreiheit im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) oder des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG).

Die rechtliche Prüfung, ob und in welchem Umfang für den Auftraggeber barrierefreiheitsrechtliche Verpflichtungen bestehen, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Dienstleister erbringt insoweit keine Rechtsberatung. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, diesbezüglich eine gesonderte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

5.3 Hinweis zu Schriftarten, Webfonts und Drittanbieterressourcen

Der Dienstleister weist den Auftraggeber darauf hin, dass Plattformen wie Squarespace, Shopify oder vergleichbare Systeme externe Ressourcen, insbesondere Webfonts, Skripte, CDN-Dateien oder sonstige Drittanbieterressourcen, verwenden können, die datenschutzrechtliche, lizenzrechtliche oder technische Risiken begründen können.

Der Dienstleister übernimmt keine rechtliche Prüfung oder Verantwortung für die datenschutzrechtliche oder lizenzrechtliche Zulässigkeit solcher externen Ressourcen. Die rechtliche Prüfung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, diesbezüglich eine gesonderte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Beauftragt der Auftraggeber den Dienstleister mit der Beschaffung, Integration oder lokalen Einbindung von Schriftarten oder sonstigen Ressourcen, trägt der Auftraggeber sämtliche damit verbundenen Lizenz-, Beschaffungs-, Implementierungs- und Folgekosten.

5.4 Cookie-Regelungen, Tracking und Einwilligungsmanagement

Der Dienstleister weist den Auftraggeber darauf hin, dass beim Betrieb von Websites, insbesondere bei Nutzung von Plattformen wie Squarespace oder beim Einsatz von Drittanbieter-Tools, Cookies, Tracking-Technologien, Skripte, Webfonts oder sonstige Dienste verwendet werden können, die rechtliche Einwilligungen, technische Maßnahmen oder ergänzende Hinweise erfordern.

Der Dienstleister erbringt insoweit keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung, Freigabe und Verantwortung für den rechtskonformen Einsatz solcher Technologien, insbesondere hinsichtlich Cookie-Banner, Consent-Management, Datenschutzerklärung, Drittlandübermittlungen und Einwilligungserfordernissen, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

Der Dienstleister kann auf Weisung des Auftraggebers Cookie-Banner technisch einbinden, Skripte implementieren oder Drittanbieter-Tools technisch integrieren, schuldet jedoch keine rechtliche Prüfung deren Zulässigkeit.

Der Auftraggeber hält den Dienstleister hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Bußgelder oder sonstiger Nachteile schad- und klaglos, die aus der Nutzung solcher Technologien auf Weisung oder Freigabe des Auftraggebers resultieren.

5.5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Dienstleister setzt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO um, soweit diese im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich, vereinbart und dem Dienstleister zumutbar sind.

Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzrechtliche Gesamtverantwortung, insbesondere als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, selbst zuständig. Zusätzliche technische oder organisatorische Sicherheitsmaßnahmen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

5.6 Datenschutzverantwortung und Rechtstexte

Der Auftraggeber bleibt insbesondere verantwortlich für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Drittanbieter-Tools, Einwilligungstexte sowie sonstige rechtlich erforderliche Rechtstexte und Hinweise.

Der Dienstleister erbringt insoweit keine Rechtsberatung und schuldet weder die rechtliche Erstellung noch die rechtliche Prüfung, Freigabe oder laufende rechtliche Aktualisierung solcher Rechtstexte.

5.7 Website-Texte, Mustertexte und keine Rechtsberatung

Soweit der Dienstleister im Rahmen von Webdesign-, Website-, Shop-, Content- oder Digitalisierungsleistungen Vorschläge zu Struktur, Formulierung, Platzierung, Gestaltung oder technischer Einbindung von Website-Inhalten, Hinweisen, Informationsblöcken oder Textbausteinen unterbreitet, erfolgt dies ausschließlich unter technischen, gestalterischen, organisatorischen oder allgemein informativen Gesichtspunkten.

Dies gilt insbesondere auch für Mustertexte, Formulierungsvorschläge, Platzhaltertexte, Beispieltexte oder textliche Ausgangsbasis für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, Einwilligungstexte, Haftungshinweise, Produktinformationen, Pflichtangaben, Hinweise zur Barrierefreiheit, Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen oder sonstige rechtlich relevante Website-Inhalte.

Solche Texte, Vorschläge oder Textbausteine stellen keine Rechtsberatung, keine rechtsverbindliche Prüfung und keine Gewähr für rechtliche Zulässigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung für den konkreten Verwendungszweck dar, sondern ausschließlich eine unverbindliche gestalterische oder technische Ausgangsbasis zur weiteren rechtlichen Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber oder den von ihm beauftragten befugten Rechtsberater.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche rechtlich relevanten Website-Texte, Mustertexte, Formulierungsvorschläge und Inhalte vor ihrer Verwendung, Veröffentlichung oder Freigabe durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen hierzu befugten Rechtsberater rechtlich prüfen und freigeben zu lassen. Die alleinige Verantwortung hierfür trägt der Auftraggeber.

5.8 CMS-, SaaS- und Plattformbeschränkungen

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei SaaS-basierten Systemen wie Squarespace, Shopify oder vergleichbaren Plattformen technische und funktionale Einschränkungen bestehen können, die durch den jeweiligen Systemanbieter vorgegeben werden.

Dies betrifft insbesondere Layout- und Funktionsanpassungen, Codezugriffe, API-Beschränkungen, Integrationen, Ladezeiten, Hosting-Performance, Systemupdates und Drittanbieteranbindungen.

Der Dienstleister haftet nicht für funktionale, technische oder gestalterische Einschränkungen, Änderungen oder Ausfälle, die auf die Plattformarchitektur, Systemvorgaben oder Maßnahmen des jeweiligen Drittanbieters zurückzuführen sind, soweit ihn daran kein eigenes Verschulden trifft.

5.9 Verwaltung und Administration von Websites

Die laufende technische Verwaltung, Betreuung und Administration einer Website kann entweder durch den Dienstleister oder durch den Auftraggeber selbst erfolgen. Eine gleichzeitige oder parallele Administration durch beide Parteien ist aus technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Gründen ausgeschlossen.

Der Auftraggeber hat vor Projektbeginn oder spätestens bei Übergabe verbindlich festzulegen, ob die laufende Betreuung durch den Dienstleister oder in eigener Verantwortung erfolgen soll.

Erfolgen nach Übergabe eigenständige Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in die Website, ist der Dienstleister im Fall einer späteren Wiederaufnahme der Betreuung berechtigt, vorab eine Systemanalyse durchzuführen, Fehler zu prüfen, notwendige Bereinigungen vorzunehmen und hierfür ein gesondertes Angebot zu legen. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

5.10 Abnahme von Webdesign- und Website-Projekten

Nach Fertigstellung oder Bereitstellung des jeweiligen Projekts hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen zu prüfen und allfällige Mängel in Textform konkret zu rügen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Abweichungen, die die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5.11 Betreiberdienstleistungen und SLA

Sofern laufende technische Betreuung, Hosting-nahe Leistungen, Wartung, Systemadministration, Datenbankbetrieb oder sonstige Betreiberdienstleistungen erbracht werden, gelten ergänzend gesonderte Service-Level-Agreements (SLA), sofern diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Soweit individuelle SLA vereinbart wurden, gehen diese hinsichtlich Reaktionszeiten, Verfügbarkeiten, Wartungsfenstern, Supportmodalitäten und Leistungsdefinitionen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.

Ohne ausdrückliche schriftliche SLA-Vereinbarung gelten keine garantierten Verfügbarkeiten oder fixen Reaktionszeiten. Leistungen erfolgen in diesem Fall nach betrieblicher Möglichkeit, branchenüblichem Standard und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand.

5.12 Abgrenzung zu nicht geschuldeten Leistungen

Nicht geschuldet sind insbesondere Social-Media-Betreuung, Werbegrafik als eigenständige Hauptleistung, laufende Rechtsberatung, steuerliche Beratung, laufende Buchhaltung, Lohnverrechnung sowie fotografische Haupttätigkeiten, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich gesondert vereinbart wurden.

6. Ergänzende Bild- und Fotodienstleistungen

6.1 Art der Leistungen

Der Dienstleister kann im Rahmen der vereinbarten Hauptleistung ergänzend einfache Bild- und Fotodienstleistungen erbringen, insbesondere projektbezogene Content-Fotografie, einfache Bildaufnahmen, digitale Bildbearbeitungen, Formatadaptionen, grafische Anpassungen sowie – sofern zweckmäßig und vereinbart – die Erstellung oder Bearbeitung visueller Inhalte unter Einsatz KI-gestützter Werkzeuge.

Solche Leistungen erfolgen ausschließlich ergänzend zur Hauptleistung und nicht als eigenständige gewerbliche Haupttätigkeit im Bereich der Berufsfotografie.

6.2 Vom Auftraggeber bereitgestellte Bilder und Inhalte

Der Auftraggeber bestätigt, dass er hinsichtlich sämtlicher von ihm bereitgestellten Bilder, Fotos, Grafiken, Logos, Videos, Schriftarten oder sonstigen visuellen Inhalte über alle für die konkret beabsichtigte Nutzung erforderlichen Rechte, Lizenzen, Freigaben, Einwilligungen und Zustimmungen verfügt.

Dies gilt insbesondere auch für die Nutzung auf Websites, in Onlineshops, auf Landingpages, in Social-Media-Auftritten, in Werbemitteln sowie für Bearbeitungen, Formatänderungen, Ausschnitte, Weboptimierungen, digitale Nachbearbeitungen und sonstige projektbezogene Anpassungen.

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass durch die Verwendung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden, und hält den Dienstleister insoweit vollständig schad- und klaglos.

6.3 Erwerb von Bildmaterial im Namen des Auftraggebers

Werden Bilder, Grafiken, Stockfotos, Illustrationen, Icons, Videos, Schriftarten oder sonstige visuelle Inhalte im Namen, auf Weisung oder für Rechnung des Auftraggebers durch den Dienstleister erworben, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers.

In diesem Fall sind – soweit verfügbar – Quelle, Lizenztyp, Lizenzumfang und Lizenznachweis oder Lizenznummer maßgeblich. Sämtliche Erwerbs-, Nutzungs-, Lizenz- und Folgekosten trägt der Auftraggeber.

Der Dienstleister schuldet keine rechtliche Prüfung des Lizenzumfangs, der Nutzungsrechte, der Einwilligungen oder des konkreten Verwendungszwecks und erbringt insoweit keine Rechtsberatung.

6.4 Prüfung des Verwendungszwecks, der Lizenzreichweite und rechtliche Verantwortung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, selbst zu prüfen oder durch geeignete fachkundige Dritte prüfen zu lassen, ob die von ihm bereitgestellten oder in seinem Namen erworbenen Bildmaterialien, Lizenzen, Freigaben und Einwilligungen für den konkret beabsichtigten Verwendungszweck ausreichend sind.

Dies umfasst insbesondere die Prüfung, ob die Inhalte für den vorgesehenen Einsatz auf Websites, in Online-Medien, auf Drittplattformen, in Werbeanzeigen, für Bearbeitungen, für KI-gestützte Bearbeitungen oder für sonstige vom Auftraggeber gewünschte Nutzungsarten zulässig sind.

Die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit, Reichweite und Eignung solcher Inhalte, Lizenzen, Einwilligungen und Nutzungsarten obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Dienstleister erbringt insoweit keine Rechtsberatung und keine rechtliche Prüfung.

Dem Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, bei urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen, markenrechtlichen, medienrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Zweifeln vor Verwendung oder Freigabe der Inhalte eine gesonderte rechtliche Beratung, insbesondere durch einen Rechtsanwalt, in Anspruch zu nehmen.

Beanstandungen hinsichtlich des konkret beabsichtigten Verwendungszwecks, des behaupteten Lizenzumfangs, der Quellenangaben oder der vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungen sind dem Dienstleister spätestens binnen 3 Monaten ab Übergabe bzw. Fertigstellung in Textform mitzuteilen. Unterbleibt eine solche Mitteilung innerhalb dieser Frist, ist der Dienstleister berechtigt, davon auszugehen, dass die Inhalte und deren projektbezogene Verwendung den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6.5 Eigene Bildaufnahmen, Bearbeitungen und KI-generierte Inhalte

Soweit der Dienstleister im Rahmen des Projekts selbst Fotos, einfache Bildaufnahmen, digitale Nachbearbeitungen, grafische Anpassungen oder KI-generierte bzw. KI-unterstützt bearbeitete Inhalte erstellt, verbleiben – soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – die dem Dienstleister zustehenden Urheber-, Leistungsschutz- und Nutzungsrechte beim Dienstleister bzw. beim jeweiligen Rechtsinhaber.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

Der Dienstleister ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung auch KI-generierte oder KI-unterstützt bearbeitete Bilder, Grafiken, Illustrationen, Layoutbestandteile oder sonstige visuelle Inhalte zu verwenden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung oder ausdrückliche Weisung des Auftraggebers vorliegt.

Soweit für verwendete KI-Tools oder Plattformen besondere Nutzungsbedingungen, Lizenzbedingungen, Kennzeichnungs-, Transparenz- oder Offenlegungspflichten gelten, sind diese zusätzlich zu beachten.

Die rechtliche Prüfung, ob KI-generierte oder KI-unterstützt bearbeitete Inhalte für den vom Auftraggeber beabsichtigten Verwendungszweck zulässig, kennzeichnungspflichtig, offenlegungspflichtig oder sonst rechtlich eingeschränkt sind, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Dienstleister erbringt insoweit keine Rechtsberatung.

Dem Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, vor Verwendung, Veröffentlichung oder Freigabe solcher Inhalte eine gesonderte rechtliche Prüfung, insbesondere durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen hierzu befugten Rechtsberater, vornehmen zu lassen.

Erfolgt eine Verwendung solcher Inhalte ohne entsprechende rechtliche Prüfung und Freigabe, geschieht dies ausschließlich auf Risiko und in Verantwortung des Auftraggebers.

6.6 Einverständnis bei Personenaufnahmen

Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass der Dienstleister berechtigt ist, im Rahmen der Projektdurchführung einfache Fotos, kurze Videosequenzen oder sonstige Bildaufnahmen anzufertigen, sofern diese zur Umsetzung des Projekts erforderlich oder zweckmäßig sind.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche betroffene Personen, insbesondere Mitarbeiter, Besucher, Kunden, Beteiligte oder sonstige abgebildete Personen, die hierfür erforderlichen Einwilligungen, Freigaben oder sonstigen rechtlichen Zustimmungen erteilt haben und dass alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einholung und den Nachweis solcher Zustimmungen. Der Dienstleister haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus fehlenden oder unvollständigen Einwilligungen oder Freigaben resultieren.

6.7 Abgrenzung zum fotografischen Gewerbe

Die im Rahmen dieses Abschnitts erbrachten Leistungen stellen ausschließlich ergänzende projektbezogene Nebenleistungen dar. Nicht umfasst sind eigenständige Leistungen eines fotografischen Gewerbes, insbesondere Studioshootings, gewerbliche Porträtfotografie, Werbefotografie als Hauptleistung oder sonstige fotografische Leistungen außerhalb des vereinbarten Projektumfangs.

6.8 Nutzungsrechte und Verantwortung für bereitgestellte Inhalte

Der Auftraggeber bestätigt, dass er über sämtliche Rechte, Lizenzen, Nutzungsrechte und Einverständniserklärungen für alle bereitgestellten oder in seinem Namen erworbenen Bilder, Grafiken, Videos, Texte, Marken, Logos oder sonstigen Multimedia-Inhalte verfügt.

Sollte es dennoch zu Ansprüchen Dritter kommen, insbesondere wegen Urheberrechts-, Lizenz-, Persönlichkeits-, Marken-, Datenschutz- oder sonstiger Rechtsverletzungen, stellt der Auftraggeber den Dienstleister vollständig schad- und klaglos.

Soweit der Dienstleister selbst Urheber oder sonstiger Rechtsinhaber von erstellten Bildern, Bildbearbeitungen oder KI-gestützten visuellen Inhalten ist, werden Nutzungsrechte ausschließlich projektbezogen und im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Allgemeine Bereitstellungspflicht

Der Auftraggeber hat sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Unterlagen, Belege, Daten, Informationen sowie – soweit erforderlich – Zugänge vollständig, richtig, aktuell und in digitaler Form bereitzustellen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die übermittelten Unterlagen lesbar, sachlich zuordenbar und in einer für die Bearbeitung geeigneten Form zur Verfügung gestellt werden.

7.2 Bereitstellung von Unterlagen für Controlling-Tätigkeiten

Soweit der Dienstleister Controlling-Leistungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Rechnungsprüfungen, Budgetierungen, Forecasts, Kennzahlenanalysen oder sonstige organisatorische Auswertungen erbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Belege, Eingangsrechnungen, Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und gesammelt mindestens einmal pro Kalenderwoche per E-Mail an die vom Dienstleister bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, hat die Übermittlung jeweils spätestens bis Mittwoch, 12:00 Uhr, zu erfolgen. Maßgeblich ist der vollständige Eingang der Unterlagen im elektronischen Machtbereich des Dienstleisters.

7.3 Rechte an Inhalten

Der Auftraggeber bestätigt, dass er über alle für die bereitgestellten Inhalte, Unterlagen und Belege erforderlichen Rechte, Freigaben, Einwilligungen und Nutzungsbefugnisse verfügt und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.

7.4 Folgen fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung

Werden die für die Leistungserbringung – insbesondere für Controlling-Tätigkeiten – erforderlichen Belege, Eingangsrechnungen, Unterlagen oder sonstigen Informationen nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht bereitgestellt, verlängern sich vereinbarte Leistungs-, Bearbeitungs- und Fertigstellungsfristen entsprechend.

Der Dienstleister ist in diesem Fall berechtigt, die Bearbeitung bis zum vollständigen Eingang der erforderlichen Unterlagen ganz oder teilweise auszusetzen sowie Leistungen nach Maßgabe der tatsächlichen Verfügbarkeit der Unterlagen und nach Priorität neu einzuplanen.

Entsteht dem Dienstleister durch verspätete, unvollständige oder wiederholt erst nach Erinnerung oder Mahnung erfolgende Bereitstellung der Unterlagen ein zusätzlicher organisatorischer, administrativer oder koordinativer Aufwand, ist der Dienstleister berechtigt, für den jeweils betroffenen Monat eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 100,00 netto in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, konkret nachgewiesenen Mehraufwands bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist.

Eine verspätete, unvollständige oder sonst mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers begründet weder eine Entgeltminderung noch eine Haftung des Dienstleisters für daraus resultierende Verzögerungen, Mehraufwände oder sonstige Nachteile.


8. Schutz des geistigen Eigentums

8.1 Urheberrechtliche Grundlage

Sämtliche durch den Dienstleister geschaffenen Werke, insbesondere Konzepte, Layouts, Quellcodes, Skripte, Texte, Datenbanken, Fotos, Grafiken, Programme sowie sonstige technische, gestalterische oder kreative Leistungen, unterliegen dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG), soweit sie urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützt sind.

Soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, verbleiben sämtliche dem Dienstleister zustehenden Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Nutzungsrechte auch nach Übergabe und Bezahlung beim Dienstleister bzw. beim jeweiligen Rechtsinhaber.

8.2 Einräumung von Nutzungsrechten

Der Auftraggeber erhält ausschließlich jene Nutzungsrechte, die ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.

Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung, Wiederverwendung, Weiterlizenzierung, Veräußerung oder Verwendung für andere als die vereinbarten Zwecke, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.

8.3 Übergang der Nutzungsrechte

Nutzungsrechte gehen – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher den jeweiligen Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

8.4 Rechte Dritter und bereitgestellte Inhalte

Soweit Werke, Inhalte, Softwarebestandteile, Bilder, Schriftarten, Templates, Plugins, Lizenzen oder sonstige Bestandteile von Dritten stammen, gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der betreffenden Drittanbieter.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten. Der Dienstleister schuldet keine über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende rechtliche Prüfung solcher Drittbedingungen.

8.5 Weitergabe an Dritte

Die Weitergabe von durch den Dienstleister erstellten oder zur Verfügung gestellten urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützten Inhalten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters zulässig, sofern sich aus dem Vertragszweck nicht eindeutig etwas anderes ergibt.

8.6 Schutz vor unbefugter Nutzung

Jede unbefugte Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Verwertung oder Weitergabe ist unzulässig. Im Fall einer rechtswidrigen Nutzung ist der Dienstleister berechtigt, Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts-, angemessene Vergütungs- und Schadenersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen.

8.7 Anwendbares Recht bei Immaterialgüterrechten

Für urheberrechtliche und sonstige immaterialgüterrechtliche Fragen gilt – soweit gesetzlich zulässig – österreichisches Recht.

9. Haftung

9.1 Allgemeine Haftungsgrundsätze

Der Dienstleister haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für Personenschäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

9.2 Haftung bei Unternehmensberatung und Controlling

Bei Leistungen der Unternehmensberatung, Unternehmensorganisation, Controlling-Tätigkeit, betriebswirtschaftlichen Analyse, Prozessoptimierung oder vergleichbaren Beratungsleistungen haftet der Dienstleister ausschließlich für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner vertraglichen Pflichten beruhen.

Der Dienstleister haftet nicht für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Auftraggebers, die dieser auf Grundlage der Beratung trifft oder unterlässt, sofern nicht nachweislich eine grob fehlerhafte oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Dienstleisters vorliegt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, bloße Vermögensnachteile aus unternehmerischen Dispositionen oder für steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Folgen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, sofern der Dienstleister hierfür keine ausdrücklich schriftlich vereinbarte und gesetzlich zulässige Beratungsbefugnis übernommen hat.

9.3 Haftung bei IT-, Webdesign- und digitalen Dienstleistungen

Bei IT-Dienstleistungen, Webdesign, Websites, Datenbanken, technischen Implementierungen, Digitalisierungsvorhaben oder sonstigen digitalen Leistungen haftet der Dienstleister nicht für Schäden, Ausfälle, Einschränkungen oder Leistungsstörungen, die auf Umständen außerhalb seines Einflussbereichs beruhen.

Dies gilt insbesondere für Ausfälle oder Änderungen von Hosting-, Cloud-, SaaS-, CMS-, API-, Plugin-, Drittanbieter- oder Plattformsystemen, für Einschränkungen infolge technischer Vorgaben solcher Systeme sowie für Datenverluste, soweit der Auftraggeber keine angemessene und aktuelle Datensicherung vorgenommen hat oder vornehmen ließ.

Für Layout-, Darstellungs-, Kompatibilitäts- oder Funktionsabweichungen, die ausschließlich auf browser-, geräte-, system-, plattform- oder updatebedingten Umständen beruhen, haftet der Dienstleister nur, soweit ihn daran ein eigenes Verschulden trifft.

9.4 Haftung bei Eventmanagement und Veranstaltungsorganisation

Für Leistungen im Rahmen der Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen haftet der Dienstleister ausschließlich für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen.

Der Dienstleister haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Leistungen oder Ausfälle externer Dienstleister, für behördliche Einschränkungen, Wetterereignisse, höhere Gewalt, standortbezogene Risiken oder Sicherheitsmängel, die nicht im unmittelbaren Verantwortungsbereich des Dienstleisters liegen.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, obliegen behördliche Genehmigungen, standortbezogene Eignung, Besucheraufsicht, Sicherheitskonzepte und gesetzliche Betreiberpflichten dem Auftraggeber.

9.5 Haftungsfreistellung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber hält den Dienstleister hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, Daten, Weisungen, Einwilligungen, Lizenzen, Nutzungsrechten, Bildrechten, Datenschutzvorgaben oder sonstigen vom Auftraggeber zu verantwortenden Umständen beruhen.

Dies gilt insbesondere bei Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Lizenz-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechtsverletzungen, sofern diese nicht vom Dienstleister eigenverschuldet verursacht wurden.

9.6 Verjährung von Ansprüchen

Soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen längere Fristen vorsehen, verjähren Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Dienstleister binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch binnen 3 Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis.

Für projektbezogene IT-, Webdesign- und digitale Leistungen verjähren Beanstandungen hinsichtlich der konkreten Leistungsausführung, soweit gesetzlich zulässig, spätestens binnen 12 Monaten ab Abnahme, bei vereinbarter Abnahmefiktion ab Eintritt der fingierten Abnahme.

Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

9.7 Keine Garantie- oder Erfolgshaftung

Der Dienstleister schuldet – soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – keinen bestimmten wirtschaftlichen, unternehmerischen, rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen außerhalb des konkret vereinbarten Leistungsumfangs liegenden Erfolg.

Soweit es sich bei einzelnen Leistungen um werkvertragliche Leistungen handelt, schuldet der Dienstleister ausschließlich die vertraglich ausdrücklich vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen darüber hinausgehenden wirtschaftlichen, kommerziellen oder unternehmerischen Erfolg.

Garantien, Zusicherungen oder Erfolgshaftungen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche übernommen wurden.

10. Honorar und Vergütung / Ausgangsrechnungen

10.1 Preise und Vergütungsgrundlagen

Die Vergütung für Leistungen des Dienstleisters richtet sich nach dem jeweils schriftlich vereinbarten Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesondert vereinbarten Honorarrichtlinie, auf die im Einzelfall Bezug genommen wird.

Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu einem Stundensatz von EUR 160,00 netto oder auf Grundlage gesondert vereinbarter Pauschal-, Projekt- oder Monatshonorare.

Abweichende Preis- und Vergütungsvereinbarungen in Angeboten, Verträgen oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.

10.2 Zusatzleistungen und Mehraufwand

Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind und vom Auftraggeber gesondert beauftragt, nachträglich freigegeben oder durch geänderte Anforderungen erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten.

Soweit keine abweichende Vergütungsregelung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung solcher Zusatzleistungen nach tatsächlichem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz oder auf Basis eines gesonderten Angebots.

10.3 Teil-, Zwischen- und Abschlagsrechnungen

Der Dienstleister ist berechtigt, Teil-, Zwischen- oder Abschlagsrechnungen zu stellen, sofern dies vertraglich vereinbart, sachlich gerechtfertigt oder branchenüblich ist.

10.4 Fälligkeit

Rechnungen sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Für die umsatzsteuerliche Behandlung, Rechnungslegung und allfällige Reverse-Charge-Fälle gilt ergänzend Punkt 11.

10.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den anwendbaren unternehmensrechtlichen Bestimmungen.

Der Dienstleister ist berechtigt, nach erfolgloser Mahnung angemessene und erforderliche Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung geltend zu machen, soweit diese gesetzlich zulässig sind.

11. Umsatzsteuer und Rechnungslegung

11.1 Nettopreise und gesetzliche Umsatzsteuer

Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

11.2 Umsatzsteuer (Österreich, EU und Drittland)

Die Rechnungsbeträge unterliegen der österreichischen Umsatzsteuer, sofern nicht die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche sonstige Leistung, eine nicht im Inland steuerbare Leistung oder eine Drittlandsdienstleistung vorliegen.

  • B2B-Grundsatz / Empfängerortprinzip
    Leistungen an Unternehmer (B2B) unterliegen – soweit gesetzlich nichts Abweichendes vorgesehen ist – grundsätzlich dem Empfängerortprinzip. Der Leistungsort befindet sich in diesem Fall dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.

  • UID-Pflicht und Prüfung
    Der Auftraggeber hat dem Dienstleister alle für die umsatzsteuerliche Beurteilung erforderlichen Angaben vollständig und richtig bekannt zu geben, insbesondere seine gültige UID-Nummer sowie Änderungen seiner unternehmerischen oder steuerlichen Verhältnisse.

    Der Dienstleister ist berechtigt, die UID-Nummer des Auftraggebers über das EU-MIAS-/VIES-System zu prüfen.

    Liegt keine gültige UID-Nummer vor oder sind die Voraussetzungen für eine steuerfreie bzw. nicht in Österreich steuerbare Leistung nicht nachgewiesen, ist der Dienstleister berechtigt, österreichische Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen.

  • Reverse-Charge-Verfahren
    Soweit bei Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzungen des Reverse-Charge-Verfahrens vorliegen, schuldet die Umsatzsteuer der Leistungsempfänger nach den jeweils anwendbaren unions- und nationalrechtlichen Bestimmungen. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung ohne österreichische Umsatzsteuer mit entsprechendem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld.

  • Zusammenfassende Meldung (ZM)
    Soweit gesetzlich erforderlich, sind innergemeinschaftliche sonstige Leistungen in die Zusammenfassende Meldung aufzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen.

  • Drittlandumsätze
    Liegt der Leistungsort aufgrund der anwendbaren umsatzsteuerlichen Vorschriften außerhalb der Europäischen Union, fällt österreichische Umsatzsteuer grundsätzlich nicht an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die steuerliche Behandlung im Empfängerstaat liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

11.3 Rechnungslegung und elektronische Übermittlung

Der Dienstleister ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail oder als PDF-Anhang, zu übermitteln.

Elektronische Rechnungen und sonstige elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, sobald sie im elektronischen Machtbereich des Empfängers abrufbar sind, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass empfangsbereite E-Mail-Systeme, ausreichende Serverkapazitäten und eine technische Erreichbarkeit gegeben sind.

11.4 Nachverrechnung von Umsatzsteuer

Erweisen sich Angaben des Auftraggebers, insbesondere zur Unternehmereigenschaft, UID-Nummer, Ansässigkeit oder zum Ort der Leistungserbringung, nachträglich als unrichtig, unvollständig oder nicht ausreichend nachgewiesen, ist der Dienstleister berechtigt, gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung zu stellen.

12. Eingangsrechnungen und Rechnungsübermittlung im Rahmen von Controlling-Leistungen

12.1 Rechnungsübermittlung

Soweit der Dienstleister im Rahmen von Controlling-, Prüfungs-, Auswertungs- oder organisatorischen Leistungen Eingangsrechnungen verarbeitet, prüft oder strukturiert, sind Rechnungen von Lieferanten, externen Dienstleistern oder sonstigen Vertragspartnern ausschließlich an die vom Dienstleister bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.

Sofern eine Zahlung per Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) erfolgt, ist die Rechnung spätestens am Tag der Abbuchung zu übermitteln.

12.2 Begriff der Rechnung

Als Rechnung gilt jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, unabhängig von seiner Bezeichnung. Dies gilt auch für Abrechnungen im Gutschriftenverfahren.

12.3 Anforderungen an Eingangsrechnungen

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Eingangsrechnungen vollständig, lesbar, nachvollziehbar und mit den für die Bearbeitung erforderlichen Angaben übermittelt werden.

Hierzu zählen insbesondere, soweit anwendbar:

  • Rechnungsaussteller,

  • Rechnungsdatum,

  • Leistungsbeschreibung,

  • Rechnungsbetrag,

  • ausgewiesene Umsatzsteuer oder Hinweis auf Reverse Charge,

  • UID-Nummern bei innergemeinschaftlichen Leistungen,

  • allfälliger Hinweis auf einen abweichenden Zahlungsempfänger.

12.4 Form der Rechnungen

Soweit Rechnungen im PDF-Format übermittelt werden, müssen diese aus einem nachvollziehbaren Rechnungs- oder Buchhaltungssystem stammen oder in sonstiger Weise geeignet sein, eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu ermöglichen.

Auf Verlangen ist deren Herkunft oder Systemerzeugung nachvollziehbar darzulegen.

12.5 Unvollständige oder fehlerhafte Rechnungen

Rechnungen gelten im Rahmen der Bearbeitung erst dann als ordnungsgemäß übermittelt, wenn sie vollständig, lesbar, inhaltlich nachvollziehbar und an die bekannt gegebene Rechnungsadresse übermittelt wurden.

Unvollständige, fehlerhafte oder an eine andere Adresse gesendete Rechnungen können zurückgewiesen oder neuerlich angefordert werden.

Die Verpflichtung zur regelmäßigen und fristgerechten Übermittlung von Belegen und Eingangsrechnungen richtet sich ergänzend nach den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß Punkt 7.



13. Vertragsabschluss, elektronische Kommunikation und Abnahme

13.1 Vertragsabschluss

Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,

  • Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags,

  • ausdrückliche Annahme eines Angebots in Textform,

  • oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung durch den Dienstleister auf Wunsch oder mit Zustimmung des Auftraggebers.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13.2 Elektronische Kommunikation und elektronische Rechnungslegung

Die Kommunikation in Textform, insbesondere per E-Mail, ist ausreichend, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass empfangsbereite E-Mail-Systeme zur Verfügung stehen, insbesondere hinsichtlich technischer Erreichbarkeit, Serverkapazitäten und Spamfilter.

Der Dienstleister ist berechtigt, dem Auftraggeber Erklärungen, Informationen und Rechnungen in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail oder als PDF-Anhang, zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Kommunikation und Rechnungslegung ausdrücklich einverstanden.

Elektronische Erklärungen und Rechnungen gelten als zugegangen, sobald sie im elektronischen Machtbereich des Empfängers abrufbar sind, soweit gesetzlich zulässig.

13.3 Kommunikation über Messenger-Dienste

Die Kommunikation über Messenger-Dienste, insbesondere WhatsApp, erfolgt ausschließlich ergänzend und unverbindlich für organisatorische oder kurzfristige Abstimmungen, sofern der Dienstleister einer solchen Kommunikationsform im Einzelfall zustimmt.

Rechtlich, steuerlich, vertraglich, datenschutzrechtlich, technisch oder wirtschaftlich wesentliche Erklärungen, Freigaben, Weisungen, Fristsetzungen, Änderungen des Leistungsumfangs, Mängelrügen sowie die Übermittlung von Belegen, Rechnungen, personenbezogenen Daten oder sonstigen geschäftsrelevanten Inhalten haben ausschließlich per E-Mail oder in der sonst ausdrücklich vereinbarten Textform zu erfolgen.

Nachrichten, Dateien oder Informationen, die ausschließlich über Messenger-Dienste übermittelt werden, gelten nicht als ordnungsgemäß übermittelt, soweit nicht der Dienstleister deren Eingang und Bearbeitung ausdrücklich in Textform bestätigt.

Der Dienstleister ist berechtigt, die Bearbeitung von über Messenger-Dienste übermittelten Inhalten abzulehnen oder deren erneute Übermittlung per E-Mail zu verlangen, sofern dies aus organisatorischen, datenschutzrechtlichen, dokumentationsbezogenen oder technischen Gründen erforderlich ist.

13.4 Abnahme von Werk- und Projektleistungen

Soweit Leistungen des Dienstleisters werkvertraglichen Charakter haben oder ein konkretes Projektergebnis geschuldet ist, hat der Auftraggeber die übergebene oder bereitgestellte Leistung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen.

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine Prüffrist von 7 Kalendertagen ab Übergabe oder Bereitstellung als vereinbart.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel oder geringfügige Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

13.5 Mängelrüge

Erkennbare Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung in Textform, insbesondere per E-Mail, anzuzeigen und möglichst konkret zu beschreiben.

Die Mängelrüge hat zumindest Art und Umfang des Mangels sowie – soweit zumutbar – den Zeitpunkt seines Auftretens zu enthalten. Die Übermittlung eines unterzeichneten PDF ist nicht erforderlich.

Unterbleibt eine rechtzeitige und hinreichend konkrete Mängelrüge, ist der Dienstleister berechtigt, davon auszugehen, dass hinsichtlich der erkennbaren Mängel keine Beanstandungen bestehen, soweit gesetzlich zulässig.


14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

14.1 Verantwortlichkeit

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für jene personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit dem Einsatz, dem Inhalt, dem Betrieb oder der rechtlichen Ausgestaltung seiner Systeme, Websites, Datenbestände, Formulare, Kommunikationsprozesse oder sonstigen Inhalte verarbeitet werden.

14.2 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Dienstleister setzt im Rahmen seiner Leistungserbringung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO um, soweit dies erforderlich, vereinbart und dem Dienstleister zumutbar ist.

Weitergehende oder besondere technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere individuelle Sicherheitskonzepte, Verschlüsselungslösungen, Protokollierungsmechanismen, Zugriffskonzepte oder datenschutzrechtliche Sondermaßnahmen, sind nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

14.3 Keine Rechtsberatung / keine eigenständige Datenschutzprüfung

Der Dienstleister erbringt keine Rechtsberatung und keine eigenständige rechtliche Prüfung datenschutzrechtlicher Anforderungen.

Die rechtliche Prüfung, ob und in welchem Umfang datenschutzrechtliche Informations-, Einwilligungs-, Dokumentations-, Kennzeichnungs-, Aufbewahrungs- oder Meldepflichten bestehen, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.

Dem Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, bei datenschutzrechtlichen oder regulatorischen Zweifeln eine gesonderte rechtliche Beratung, insbesondere durch einen Rechtsanwalt oder sonstigen befugten Berater, in Anspruch zu nehmen.

14.4 Auftragsverarbeitung

Soweit der Dienstleister personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet und dies datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeitung zu qualifizieren ist, wird zwischen den Parteien – soweit gesetzlich erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

14.5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen in seinem Verantwortungsbereich einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Bereitstellung rechtmäßiger Inhalte, die Einholung erforderlicher Einwilligungen, die Erfüllung von Informationspflichten sowie die datenschutzrechtliche Prüfung eingesetzter Systeme, Plattformen, Drittanbieter-Tools oder externer Inhalte.

Der Auftraggeber hält den Dienstleister hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die aus einer vom Auftraggeber zu verantwortenden datenschutzwidrigen, rechtswidrigen oder unzureichend freigegebenen Datenverarbeitung oder Inhaltsbereitstellung resultieren, sofern diese nicht vom Dienstleister eigenverschuldet verursacht wurden.

15. Zahlungsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht

15.1 Fälligkeit und Verzug

Für die Fälligkeit von Rechnungen gelten die Bestimmungen gemäß Punkt 10.4.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen nach den anwendbaren unternehmensrechtlichen Bestimmungen zu verrechnen.

15.2 Mahn- und Rechtsverfolgungskosten

Im Fall des Zahlungsverzugs ist der Dienstleister berechtigt, nach erfolgloser Mahnung angemessene und erforderliche Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung geltend zu machen, soweit diese gesetzlich zulässig sind.

15.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Zahlungsverzug

Befindet sich der Auftraggeber trotz Fälligkeit und Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung ganz oder teilweise auszusetzen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

Die Aussetzung der Leistungserbringung berührt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung bereits erbrachter Leistungen nicht.

15.4 Terminverschiebungen und Mehraufwand infolge Zahlungsverzug

Kommt es aufgrund des Zahlungsverzugs des Auftraggebers zu Verschiebungen, Unterbrechungen, Mehraufwand oder einer notwendigen Neuplanung von Leistungen, gehen daraus entstehende Nachteile, Verzögerungen und Zusatzaufwände zulasten des Auftraggebers.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Rechtswahl

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung in Betracht käme.

16.2 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht in Villach, Österreich, ausschließlich zuständig.

16.3 Form von Erklärungen und Vertragsänderungen

Soweit in diesen AGB oder im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, genügt für Erklärungen, Mitteilungen, Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zumindest die Textform.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle schriftliche Vereinbarungen der Parteien gehen diesen AGB vor.

16.4 Mediation

Die Parteien können vor Einleitung gerichtlicher Schritte versuchen, eine einvernehmliche Lösung durch Mediation oder außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen. Eine verpflichtende Mediation besteht nur, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

16.5 Höhere Gewalt (Force Majeure)

Der Dienstleister haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige außerhalb seines Einflussbereichs liegende Umstände zurückzuführen sind.

Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Leitungsnetzen, Pandemien, Krieg, Sabotage, Cyberangriffe, erhebliche Störungen externer Rechenzentren oder Ausfälle von Cloud-, Hosting-, SaaS- oder sonstigen IT-Drittanbietern.

Für die Dauer solcher Ereignisse ruhen die Leistungspflichten, soweit und solange die Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmöglich ist. Fristen verlängern sich in angemessenem Umfang.

16.6 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung gilt jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, soweit eine solche Ersetzung rechtlich zulässig ist.

16.7 Änderung der AGB

Der Dienstleister ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, technischen Entwicklungen oder Änderungen des Leistungsangebots, mit Wirkung für zukünftige Verträge oder zukünftige Leistungen innerhalb laufender Geschäftsbeziehungen anzupassen.

Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht binnen 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen für künftige Leistungen als vereinbart.

Auf dieses Widerspruchsrecht wird der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Bereits beauftragte und bestätigte Einzelleistungen bleiben von Änderungen unberührt.

16.8 Haftung bei Cloud-, Hosting- und SaaS-Diensten

Für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Leistungseinschränkungen von externen Cloud-, Hosting- oder SaaS-Dienstleistern, die der Auftraggeber bezieht oder deren Plattformen zwingend für die Leistungserbringung erforderlich sind, übernimmt der Dienstleister keine Haftung, soweit ihn daran kein eigenes Verschulden trifft.

Dies gilt insbesondere für Plattformen wie Squarespace, Hosting-Provider, API-Dienste oder sonstige externe Softwarelösungen.


Letzte Aktualisierung: November 2025 (Neuestrokturierung nach Gewerbetätigkeit)